Diskussion um Steige hält an
Bürgerinitiative bemängelt neue Entscheidung des Landratsamts – Das steckt dahinter
SONDERBUCH - Seit dem 30. Juni dürfen Auto- und Lkw-Fahrer die Sonderbucher Steige nur noch mit einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde rauf- und runterfahren. Grund hierfür ist der schlechte Zustand der Steige, wie durch die objektbezogene Schadensanalyse des unteren und oberen Stützbauwerks hervorgeht, das dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis vorliegt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung stößt bei der Bürgerinitiative der Familie Bohnacker auf Unverständnis.
„Es überrascht etwas, dass das Landratsamt weiterhin von einer Gewichtsbeschränkung von Sonderbuch nach Blaubeuren absieht. Könnten von einem solchen Verbot nicht die Schulbusse ausgenommen werden, falls der Busverkehr der Hintergrund dazu ist? Und warum soll die Geschwindigkeit abseits der Bauwerke reduziert werden, wenn doch die Bauwerke betroffen sind und die übrige Straße sich zwar in einem Sanierungsbedürftigen, aber unverändert stabilen Zustand befindet?“, fragt die Familie Bohnacker in einem Post auf ihrer Homepage und einem Schreiben, das der Schwäbischen Zeitung vorliegt.
Daraus lasse sich aber noch mehr ableiten, heißt es in der Erklärung der einen Bürgerinitiative. „Sollte sich der Kreistag dazu entscheiden eine Trasse auf der Alb zu bauen, sind mit den, dann notwendigen Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren noch erhebliche Hürden zu nehmen. Und dann müsste die Straße ja auch noch gebaut werden. Dass die Steige während dieser Zeit als Verbindung nach Blaubeuren gefahrlos weiter bestehen kann, ist äußerst fraglich.“Das wahrscheinlichere Szenario sei dann, dass die Steige dann irgendwann geschlossen werden müsste und sowohl der Umleitungsverkehr als auch die Bauarbeiten im Naherholungsgebiet stattfänden, arguementieren die Bohnackers. „Nicht zu hoffen wäre, dass die Steige nicht rechtzeitig gesperrt
wird und eines der beiden Bauwerke schließlich während des Betriebs zusammenbräche. Hierfür wollte ich die politische Verantwortung nicht tragen müssen.“
Daniela Baumann, die Pressesprecherin des Landratsamtes AlbDonau-Kreis, teilt auf Anfrage zu dem Statement über die Geschwindigkeitsbegrenzung mit: „Diese Beschränkung erfolgt aufgrund des Befunds, dass die Standsicherheit der Brüstungen mangelhaft ist und im Falle eines Aufpralls bei höherer Geschwindigkeit Absturzgefahr besteht. Um einen Schilderwald zu vermeiden und die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht dazu zu verleiten, zwischen den Bauwerken zu beschleunigen und dann doch mit höherer Geschwindigkeit in den Gefahrenbereich einzufahren, wurde die Beschränkung auf den gesamten Streckenabschnitt angewandt.“Diese Sofortmaßnahme
sei zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendig, erklärt die Pressesprecherin weiter. Zudem wurde ein Statiker beauftragt, welcher weitere Untersuchungen durchführen werde. Die letzte Hauptprüfung führte 2021 dazu, dass in Fahrtrichtung Sonderbuch Gewichtsbeschränkungen angeordnet wurden. Daniela Baumann erörtert: „Da die Trasse in Fahrtrichtung Blaubeuren auf dem Fels auflagert und die Bauwerke nicht voll belastet werden, wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro damals befunden, dass diese Seite vom Schwerlastverkehr weiterhin befahren werden kann. Sollte sich dies nun anders darstellen, könnte sich das Landratsamt eventuell gezwungen sehen, weitere Maßnahmen zu erlassen.“
Da es sich bei der Sonderbucher Steige um eine Kreisstraße mit überörtlicher Bedeutung handle und sie dadurch allen Nutzergruppen offen
stehe, könne sie auch nicht ohne Weiteres für bestimmte Verkehrsteilnehmer beschränkt werden, teilt Baumann mit. „Ohne Notwendigkeit können wir keine Eingriffe in den Verkehr vornehmen, da Gewichtsund Geschwindigkeitsbeschränkungen und die damit verbundenen Beschilderungen Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung sind. Wenn nun ein Gutachten eine bestimmte Situation statuiert, müssen wir angemessen reagieren und in unserem Handeln auf Rechtssicherheit achten. Willkürliche Beschränkungen ohne explizite Empfehlungen von Fachleuten sind deshalb nicht möglich.“
Aktuell werde durch ein Statikbüro untersucht, inwieweit die Verkehrssicherheit im Hinblick auf die marode Brüstung gegeben ist, so Baumann. „Für diese Beurteilung ist es unerheblich, ob ein LKW oder ein Schulbus die Steige bergab nutzt“, teilt die Pressesprecherin mit. Zudem informiert sie, dass im Rahmen der Entscheidungsfindung für die Zukunft oder eine Alternative der Sonderbucher Steige ein Planfeststellungsverfahren in jedem Fall durchgeführt werden müsse. Auch der Erhalt der Sonderbucher Steige würde durch einen Rück- und Neubau der Bestandstrasse umfangreiche Eingriffe in Naherholungs- und Schutzgebiete bedeuten. „Für ein solches Planfeststellungsverfahren muss allerdings der Trassenverlauf bekannt und sehr detailliert ausgearbeitet sein, deshalb kann dieses erst nach dem Kreistagsentscheid und der Fertigstellung des Vorentwurfs begonnen werden. Ob die Sonderbucher Steige bis dahin in der jetzigen Form befahrbar bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Das Ergebnis der statischen Untersuchung bleibt abzuwarten“, teilt Pressesprecherin Daniela Baumann mit.