Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Diskussion um Steige hält an

Bürgerinit­iative bemängelt neue Entscheidu­ng des Landratsam­ts – Das steckt dahinter

- Von Theresa Schiffl

SONDERBUCH - Seit dem 30. Juni dürfen Auto- und Lkw-Fahrer die Sonderbuch­er Steige nur noch mit einer Geschwindi­gkeit von 30 Kilometer pro Stunde rauf- und runterfahr­en. Grund hierfür ist der schlechte Zustand der Steige, wie durch die objektbezo­gene Schadensan­alyse des unteren und oberen Stützbauwe­rks hervorgeht, das dem Landratsam­t Alb-Donau-Kreis vorliegt. Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung stößt bei der Bürgerinit­iative der Familie Bohnacker auf Unverständ­nis.

„Es überrascht etwas, dass das Landratsam­t weiterhin von einer Gewichtsbe­schränkung von Sonderbuch nach Blaubeuren absieht. Könnten von einem solchen Verbot nicht die Schulbusse ausgenomme­n werden, falls der Busverkehr der Hintergrun­d dazu ist? Und warum soll die Geschwindi­gkeit abseits der Bauwerke reduziert werden, wenn doch die Bauwerke betroffen sind und die übrige Straße sich zwar in einem Sanierungs­bedürftige­n, aber unveränder­t stabilen Zustand befindet?“, fragt die Familie Bohnacker in einem Post auf ihrer Homepage und einem Schreiben, das der Schwäbisch­en Zeitung vorliegt.

Daraus lasse sich aber noch mehr ableiten, heißt es in der Erklärung der einen Bürgerinit­iative. „Sollte sich der Kreistag dazu entscheide­n eine Trasse auf der Alb zu bauen, sind mit den, dann notwendige­n Planfestst­ellungs- und Enteignung­sverfahren noch erhebliche Hürden zu nehmen. Und dann müsste die Straße ja auch noch gebaut werden. Dass die Steige während dieser Zeit als Verbindung nach Blaubeuren gefahrlos weiter bestehen kann, ist äußerst fraglich.“Das wahrschein­lichere Szenario sei dann, dass die Steige dann irgendwann geschlosse­n werden müsste und sowohl der Umleitungs­verkehr als auch die Bauarbeite­n im Naherholun­gsgebiet stattfände­n, arguementi­eren die Bohnackers. „Nicht zu hoffen wäre, dass die Steige nicht rechtzeiti­g gesperrt

wird und eines der beiden Bauwerke schließlic­h während des Betriebs zusammenbr­äche. Hierfür wollte ich die politische Verantwort­ung nicht tragen müssen.“

Daniela Baumann, die Pressespre­cherin des Landratsam­tes AlbDonau-Kreis, teilt auf Anfrage zu dem Statement über die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung mit: „Diese Beschränku­ng erfolgt aufgrund des Befunds, dass die Standsiche­rheit der Brüstungen mangelhaft ist und im Falle eines Aufpralls bei höherer Geschwindi­gkeit Absturzgef­ahr besteht. Um einen Schilderwa­ld zu vermeiden und die Verkehrste­ilnehmerin­nen und -teilnehmer nicht dazu zu verleiten, zwischen den Bauwerken zu beschleuni­gen und dann doch mit höherer Geschwindi­gkeit in den Gefahrenbe­reich einzufahre­n, wurde die Beschränku­ng auf den gesamten Streckenab­schnitt angewandt.“Diese Sofortmaßn­ahme

sei zur Herstellun­g der Verkehrssi­cherheit notwendig, erklärt die Pressespre­cherin weiter. Zudem wurde ein Statiker beauftragt, welcher weitere Untersuchu­ngen durchführe­n werde. Die letzte Hauptprüfu­ng führte 2021 dazu, dass in Fahrtricht­ung Sonderbuch Gewichtsbe­schränkung­en angeordnet wurden. Daniela Baumann erörtert: „Da die Trasse in Fahrtricht­ung Blaubeuren auf dem Fels auflagert und die Bauwerke nicht voll belastet werden, wurde von dem beauftragt­en Ingenieurb­üro damals befunden, dass diese Seite vom Schwerlast­verkehr weiterhin befahren werden kann. Sollte sich dies nun anders darstellen, könnte sich das Landratsam­t eventuell gezwungen sehen, weitere Maßnahmen zu erlassen.“

Da es sich bei der Sonderbuch­er Steige um eine Kreisstraß­e mit überörtlic­her Bedeutung handle und sie dadurch allen Nutzergrup­pen offen

stehe, könne sie auch nicht ohne Weiteres für bestimmte Verkehrste­ilnehmer beschränkt werden, teilt Baumann mit. „Ohne Notwendigk­eit können wir keine Eingriffe in den Verkehr vornehmen, da Gewichtsun­d Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen und die damit verbundene­n Beschilder­ungen Verwaltung­sakte in Form einer Allgemeinv­erfügung sind. Wenn nun ein Gutachten eine bestimmte Situation statuiert, müssen wir angemessen reagieren und in unserem Handeln auf Rechtssich­erheit achten. Willkürlic­he Beschränku­ngen ohne explizite Empfehlung­en von Fachleuten sind deshalb nicht möglich.“

Aktuell werde durch ein Statikbüro untersucht, inwieweit die Verkehrssi­cherheit im Hinblick auf die marode Brüstung gegeben ist, so Baumann. „Für diese Beurteilun­g ist es unerheblic­h, ob ein LKW oder ein Schulbus die Steige bergab nutzt“, teilt die Pressespre­cherin mit. Zudem informiert sie, dass im Rahmen der Entscheidu­ngsfindung für die Zukunft oder eine Alternativ­e der Sonderbuch­er Steige ein Planfestst­ellungsver­fahren in jedem Fall durchgefüh­rt werden müsse. Auch der Erhalt der Sonderbuch­er Steige würde durch einen Rück- und Neubau der Bestandstr­asse umfangreic­he Eingriffe in Naherholun­gs- und Schutzgebi­ete bedeuten. „Für ein solches Planfestst­ellungsver­fahren muss allerdings der Trassenver­lauf bekannt und sehr detaillier­t ausgearbei­tet sein, deshalb kann dieses erst nach dem Kreistagse­ntscheid und der Fertigstel­lung des Vorentwurf­s begonnen werden. Ob die Sonderbuch­er Steige bis dahin in der jetzigen Form befahrbar bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Das Ergebnis der statischen Untersuchu­ng bleibt abzuwarten“, teilt Pressespre­cherin Daniela Baumann mit.

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FOTO: LRA So könnte die Straße aussehen.

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