Was Beschäftigte zum Firmenhandy wissen sollten
Gerade in Zeiten von Homeoffice haben sich in Unternehmen dienstliche Arbeitsgeräte durchgesetzt
Steht auf Ihrem Schreibtisch noch ein Festnetztelefon? Oder regeln Sie Ihr Berufsleben über Ihr Diensthandy? Beim hybriden Arbeiten hat sich vielerorts das FirmenSmartphone als Arbeitsgerät etabliert. Gut ist, wenn Beschäftigte die rechtlichen Regeln dazu kennen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Firmenhandy?
„Nein, das liegt im Ermessen des Arbeitgebers“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und wem er ein Firmenhandy zur Verfügung stellt. Dabei muss er nicht alle gleich behandeln. „Nutzen andere Kollegen ein Firmenhandy, begründet das für sich genommen noch keinen Anspruch darauf, selbst auch eins zu bekommen“, sagt Daniel Stach, Jurist bei der Gewerkschaft Verdi. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, aus einer Dienstoder Betriebsvereinbarung oder aus dem Tarifvertrag ergeben.
Was gilt, wenn Beschäftigte auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar sein müssen?
In solchen Fällen stellen Arbeitgebende meist freiwillig ein Firmenhandy zur Verfügung. „Das ist etwa der Fall, wenn es in einem Unternehmen eine Rufbereitschaft gibt“, sagt Peter Meyer. Dann übernehmen Arbeitgebende auch die Kosten für den
Mobilfunkanbieter. „Schließlich kann niemand Arbeitnehmer bei dienstlichen Gesprächen zur Nutzung ihres privaten Mobiltelefons verpflichten“, sagt Stach.
Was gilt, wenn ich im Homeoffice arbeite?
„Gerade dann benötigen Beschäftigte ein Firmenhandy“, sagt Peter Meyer. Stach verweist darauf, dass es nicht mit deutschem Arbeitsrecht vereinbar ist, wenn Beschäftigte ihre privaten mobilen Endgeräte für die Arbeit nutzen sollen. Daher würden Arbeitgebende zumeist auf freiwilliger Basis eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Firmenhandys, Notebooks und anderen mobilen Endgeräten zur Verfügung stellen.
Darf ich mein Diensthandy privat nutzen?
In der Regel ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gestattet, ihr Diensthandy privat zu nutzen. „Eine Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt oder duldet“, sagt Daniel Stach.
Was ist, wenn das Firmenhandy beschädigt wird oder defekt ist? „Über Schäden oder Defekte am Firmenhandy müssen Beschäftigte den Arbeitgeber unverzüglich informieren“, sagt Peter Meyer. Wer die Kosten trägt, hängt davon ab, wie groß das Verschulden des Beschäftigten im Einzelfall war.
Was ist, wenn das Firmenhandy in der Freizeit kaputtgeht?
„Unter Umständen müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber Schadenersatz leisten“, sagt Fachanwalt Meyer. Das hängt davon ab, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Wer zahlt, wenn ich meinen Vertrag überziehe?
„Bei einer rein dienstlichen Nutzung des Firmenhandys muss der Arbeitgeber auch für die Mehrkosten aufkommen“, sagt Meyer. Schwierigkeiten können auftreten, wenn Beschäftigte das Diensthandy nicht nur für berufliche Zwecke nutzen, Arbeitgeber aber die Kosten nicht übernehmen wollen. (dpa)