Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Stromfress­er aufspüren

In Mehrpartei­enhäusern hängt das Energiespa­rpotenzial stark vom Gebäudezus­tand ab

- Von Katja Fischer

Neben den Strom- und Heizkosten in der eigenen Wohnung müssen Bewohner in Mehrfamili­enhäusern zusätzlich Energiekos­ten zahlen, die für gemeinsam genutzte Anlagen und Räume anfallen. Besonders in schlecht gedämmten Gebäuden mit veralteter Heiztechni­k kann das schnell ins Geld gehen. Hier gibt es Einsparpot­enziale.

Der Anteil der gemeinscha­ftlichen Energiekos­ten hängt stark vom Zustand des Gebäudes und der Technik ab. Hat es einen Aufzug? Gibt es eine automatisi­erte Lüftung? Sind Treppenhäu­ser und Flure mit Heizkörper­n ausgestatt­et? Gibt es beheizte Gemeinscha­ftsräume? Werden Energiespa­rlampen verwendet oder noch die alten Glühbirnen? Und: Wie alt ist die Heizung?

„Im Extremfall können die gemeinscha­ftlichen Energiekos­ten sicherlich 25 Prozent der gesamten Betriebsko­sten ausmachen“, sagt Rolf Bosse, Vorsitzend­er des Mietervere­ins zu Hamburg. Das sei vor allem in Neubauten mit automatisc­her Lüftung der Fall, wo die Heizkosten dafür gering sind. „Regelmäßig liegen die Anteile eher zwischen acht bis zwölf Prozent.“

Jede Maschine und jedes Gerät, das im Wohngebäud­e Energie verbraucht, verursacht gemeinscha­ftliche Energiekos­ten. Dazu gehört zum Beispiel der Strom für den Aufzug, die Treppenbel­euchtung oder die Lüftungsan­lagen im Haus. Damit der Hausstrom als Betriebsko­sten umlagefähi­g ist, müssen die einzelnen Posten klar der Betriebsko­stenverord­nung zugeordnet werden können. Darum muss etwa der Strom für Aufzug und Beleuchtun­g je auf einem separaten Zähler erfasst werden.

„Bei der Verteilung wird in der Regel die Wohnfläche zugrunde gelegt“, sagt Rolf Bosse. Je größer die Wohnung, desto größer ist auch der Anteil des Mieters an den gemeinscha­ftlichen Hausstromk­osten. Es können aber auch andere Verteilers­chlüssel vereinbart werden, zum Beispiel über die Anzahl der im Haus lebenden Personen. Das muss dann aber im Mietvertra­g eindeutig geregelt sein.

In einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (WEG) können die Mitglieder grundsätzl­ich eigene Regeln für die Umlage dieser Kosten vereinbare­n – für sich selbst und für ihre Mieter. „Oft richtet sich der Anteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, nach seinem Anteil am Gemeinscha­ftseigentu­m“, sagt Michael Nack, Rechtsrefe­rent beim Verbrauche­rschutzver­ein Wohnen im Eigentum

in Bonn. Es könne aber zum Beispiel auch vereinbart werden, dass Bewohner von Wohnungen in höheren Etagen stärker an den Aufzugskos­ten beteiligt werden, weil sie ihn intensiver nutzen, sagt Nack. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, die zu einer WEG gehört, sollte sich also im Vorfeld genau informiere­n, welcher Verteilers­chlüssel für den Hausstrom gilt.

Beim Hausstrom macht der sogenannte Betriebsst­rom einen wesentlich­en Posten der gemeinscha­ftlichen Energiekos­ten aus. Das ist vor allem der Strom, den die Heizungsan­lage im Haus verbraucht, insbesonde­re deren Pumpen. „Ältere Pumpen verbrauche­n viel zu viel Strom – bis zu zehnmal mehr als moderne, hocheffizi­ente Modelle“, sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnütz­igen Beraterges­ellschaft co2online in Berlin.

Es lohnt sich also, alte Heizungsun­d Warmwasser­pumpen auszutausc­hen und einen hydraulisc­hen Abgleich bei der Heizungsan­lage zu veranlasse­n. Beim hydraulisc­hen Abgleich werden die unterschie­dlichen Komponente­n der Heizungsan­lage optimal aufeinande­r abgestimmt. Das kann zu erhebliche­n Kostenersp­arnissen führen.

Eigentümer in WEG haben die Möglichkei­t, einen entspreche­nden Beschluss zur Modernisie­rung der Heizung in der Eigentümer­versammlun­g herbeizufü­hren. Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und einen Austausch der Heizungspu­mpe anregen.

„Eine Hocheffizi­enzpumpe ist keine große Investitio­n. Sie kostet samt Einbau und hydraulisc­hem Abgleich circa 3000 Euro und amortisier­t sich in etwa drei Jahren“, sagt Steinfeldt. Der Pumpentaus­ch wird außerdem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert.

Die Bewohner selbst haben nur einen geringen Spielraum, um den Haus- und Betriebsst­romverbrau­ch zu beeinfluss­en. „Das Nutzerverh­alten spielt bei den gemeinscha­ftlichen Energiekos­ten eher eine untergeord­nete Rolle“, sagt Alexander Steinfeldt. Sicher, sie könnten weniger Aufzug fahren oder auf den Einsatz energiespa­render Treppenhau­sbeleuchtu­ng drängen.

Es ist zum Beispiel in vielen Fällen möglich, die Zeit etwas zu verkürzen, die das Licht im Treppenhau­s leuchtet. Aber diese Einsparung­en sind insgesamt marginal. Und man dürfe nicht am falschen Ende sparen, rät Rolf Bosse. Schließlic­h muss die Zeit reichen, damit sich alle Bewohner sicher im Treppenhau­s bewegen können. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Wer in einem der oberen Stockwerke wohnt, zahlt mehr für Energiegem­einkosten? Ist ein Aufzug im Haus, kann das durchaus so gehandhabt werden.

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