Schützenstraße in Berg soll nun ausgebaut werden
Planungsbüro und Stadt informieren bei der Ortschaftsratssitzung
- Der Ausbau der Schützenstraße ist in Berg ein langgehegter Wunsch des Ortschaftsrats. In den kommenden Jahren soll er in Erfüllung gehen. Bei der Sitzung am Dienstag präsentierten Ingenieur Gerd Meixner aus Friedrichshafen, Tiefbauleiter Rolf Schmid von der Stadt Ehingen und Sachbearbeiter Florian Weingandt einen Planungsvorentwurf. Dieser sieht eine Umsetzung des Vorhabens in zwei Abschnitten vor.
Ein Andrang wie selten zuvor herrschte im Ratssaal. Die Stühle reichten nicht aus, um allen Besuchern einen Sitzplatz zu bieten. Vor allem Anwohner der Schützenstraße waren es, die sich detaillierte Informationen erhofften. „Es handelt sich um einen Vorentwurfsplan, über den diskutiert werden kann“, stellte Tiefbauleiter Schmid klar. Das dafür benötigte Geld sei Im Haushalt 2022 bereitgestellt worden. Im laufenden Haushaltsjahr seien keine Mittel angesetzt, weil mit dem Beginn der Verwirklichung erst im kommenden Jahr zu rechnen
sei. Der Vorentwurf sieht im kommenden Jahr einen Ausbau des Nordabschnitts von der Brauhausstraße bis zum Angerweg und danach des Südabschnitts vom Angerweg bis zum Griesinger Weg vor.
„Der Nordabschnitt hat Priorität“, gab Ingenieur Meixner zur Reihenfolge des Ausbaus bekannt. Hier ist zur Gewährleistung eines gesicherten Begegnungsverkehrs eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern vorgesehen. Parallel dazu wird ein zwei
Meter breiter Gehweg angelegt. Die früher übliche Breite von 1,50 Metern sei nicht ausreichend, wenn sich Kinderwagen begegnen oder Mülltonnen bereitgestellt werden.
Für den Südabschnitt hat das Ingenieurbüro Meixner vier mögliche Varianten ausgearbeitet. Sie sehen alternativ eine vier Meter breite Fahrbahn mit zwei Meter breitem Gehweg, eine Variante mit verkehrsberuhigenden Zufahrten, eine Einbahnstraße oder einen fünf Meter breiten verkehrsberuhigten Bereich vor. In einem solchen gilt: Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden, Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt. Als Variante mit dem geringsten Flächen- und Grunderwerbsbedarf wäre im Südabschnitt die Anlage einer 3,75 Meter breiten Einbahnstraße mit zwei Meter breitem Gehweg möglich. Für alle Varianten ist ein gepf lasterter Straßenbelag vorgesehen.
„Wir nehmen keinen Einfluss auf die Entscheidung“, sagte Rolf Schmid im Hinblick auf die endgültige Planung. Ob alles in zwei oder drei Jahren erledigt werden könne, hänge vom städtischen Haushalt ab. „Der Kreisverkehr wurde aus der Planung genommen“, beantwortete Schmid eine Frage von Ortsovrsteher Philipp Lämmle zu der im Ortschaftsrat schon länger diskutierten Einmündung der Schützenstraße in die Brauhausstraße. In beiden Ausbauabschnitten werde die Kanalisation
erneuert.Der bisherige Abwasserkanal werde auf Brüche hin überprüft.
Die restliche Straßenbeleuchtung werde auf LED umgerüstet, gab Ortsvorsteher Philipp Lämmle bekannt. Eine Dorfputzaktion sei angedacht.