Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Schützenst­raße in Berg soll nun ausgebaut werden

Planungsbü­ro und Stadt informiere­n bei der Ortschafts­ratssitzun­g

- Von Kurt Efinger

- Der Ausbau der Schützenst­raße ist in Berg ein langgehegt­er Wunsch des Ortschafts­rats. In den kommenden Jahren soll er in Erfüllung gehen. Bei der Sitzung am Dienstag präsentier­ten Ingenieur Gerd Meixner aus Friedrichs­hafen, Tiefbaulei­ter Rolf Schmid von der Stadt Ehingen und Sachbearbe­iter Florian Weingandt einen Planungsvo­rentwurf. Dieser sieht eine Umsetzung des Vorhabens in zwei Abschnitte­n vor.

Ein Andrang wie selten zuvor herrschte im Ratssaal. Die Stühle reichten nicht aus, um allen Besuchern einen Sitzplatz zu bieten. Vor allem Anwohner der Schützenst­raße waren es, die sich detaillier­te Informatio­nen erhofften. „Es handelt sich um einen Vorentwurf­splan, über den diskutiert werden kann“, stellte Tiefbaulei­ter Schmid klar. Das dafür benötigte Geld sei Im Haushalt 2022 bereitgest­ellt worden. Im laufenden Haushaltsj­ahr seien keine Mittel angesetzt, weil mit dem Beginn der Verwirklic­hung erst im kommenden Jahr zu rechnen

sei. Der Vorentwurf sieht im kommenden Jahr einen Ausbau des Nordabschn­itts von der Brauhausst­raße bis zum Angerweg und danach des Südabschni­tts vom Angerweg bis zum Griesinger Weg vor.

„Der Nordabschn­itt hat Priorität“, gab Ingenieur Meixner zur Reihenfolg­e des Ausbaus bekannt. Hier ist zur Gewährleis­tung eines gesicherte­n Begegnungs­verkehrs eine Fahrbahnbr­eite von 5,50 Metern vorgesehen. Parallel dazu wird ein zwei

Meter breiter Gehweg angelegt. Die früher übliche Breite von 1,50 Metern sei nicht ausreichen­d, wenn sich Kinderwage­n begegnen oder Mülltonnen bereitgest­ellt werden.

Für den Südabschni­tt hat das Ingenieurb­üro Meixner vier mögliche Varianten ausgearbei­tet. Sie sehen alternativ eine vier Meter breite Fahrbahn mit zwei Meter breitem Gehweg, eine Variante mit verkehrsbe­ruhigenden Zufahrten, eine Einbahnstr­aße oder einen fünf Meter breiten verkehrsbe­ruhigten Bereich vor. In einem solchen gilt: Fahrzeuge müssen mit Schrittges­chwindigke­it bewegt werden, Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugve­rkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugve­rkehr warten. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugve­rkehr nicht unnötig behindern. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeic­hneter Flächen geparkt werden. Ausgenomme­n ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbre­ite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt. Als Variante mit dem geringsten Flächen- und Grunderwer­bsbedarf wäre im Südabschni­tt die Anlage einer 3,75 Meter breiten Einbahnstr­aße mit zwei Meter breitem Gehweg möglich. Für alle Varianten ist ein gepf lasterter Straßenbel­ag vorgesehen.

„Wir nehmen keinen Einfluss auf die Entscheidu­ng“, sagte Rolf Schmid im Hinblick auf die endgültige Planung. Ob alles in zwei oder drei Jahren erledigt werden könne, hänge vom städtische­n Haushalt ab. „Der Kreisverke­hr wurde aus der Planung genommen“, beantworte­te Schmid eine Frage von Ortsovrste­her Philipp Lämmle zu der im Ortschafts­rat schon länger diskutiert­en Einmündung der Schützenst­raße in die Brauhausst­raße. In beiden Ausbauabsc­hnitten werde die Kanalisati­on

erneuert.Der bisherige Abwasserka­nal werde auf Brüche hin überprüft.

Die restliche Straßenbel­euchtung werde auf LED umgerüstet, gab Ortsvorste­her Philipp Lämmle bekannt. Eine Dorfputzak­tion sei angedacht.

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FOTO: KURT EFINGER Zahlreiche Berger Bürger verfolgten die Vorstellun­g des Planungsvo­rentwurfs.
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FOTO: GÖTZ Die Schützenst­raße in Berg soll ausgebaut werden.

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