Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Probearbei­ten nur zum Kennenlern­en nutzen

-

Zum Teil nutzen Arbeitgebe­r ausgeklüge­lte Bewerbungs­verfahren, um sicherzust­ellen, dass ein neuer Mitarbeite­r ins Team passt. Andere laden geeignete Bewerberin­nen und Bewerber zum Probearbei­ten ein. Auf wie viele Tage müssen sich Kandidaten einlassen?

Beim Probearbei­ten geht es grundsätzl­ich um ein gegenseiti­ges Kennenlern­en. Das Einfühlung­sverhältni­s, wie das Probearbei­ten auch genannt wird, müsse davon geprägt sein, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Gütersloh. Arbeitgebe­r können sich so ein Bild davon machen, welche Fähigkeite­n ein Kandidat mitbringt. Interessie­rte können sich umgekehrt einen Eindruck davon verschaffe­n, was bei einem bestimmten Arbeitgebe­r auf sie zukommen würde.

Bei der Frage, wie lange dieses Einfühlung­sverhältni­s dauern darf, komme es auf die Art der Tätigkeit an, so Schipp. „Bei einfachen Tätigkeite­n wird das ein Tag sein, bei aufwendige­ren Aufgaben können es auch mal mehrere Tage sein.“Eine genaue gesetzlich­e Vorgabe gebe es aber nicht. „Alles, was über drei Tage hinausgeht, würde ich aber für kritisch halten.“

Wichtig ist, dass es sich beim Probearbei­ten nicht um ein Arbeitsver­hältnis handelt. Wer etwa in der Gastronomi­e zur Probe arbeitet, darf durchaus Kundenbest­ellungen aufnehmen, Tabletts tragen und allgemein im Restaurant mitlaufen.

Bewerber aber für einige Tage als Ersatzkraf­t für fehlende Angestellt­e einzusetze­n, ist laut Johannes Schipp kritisch und „gefährlich nah“an einem Arbeitsver­hältnis. „Deswegen ist es auch empfehlens­wert, in einer Vereinbaru­ng klar festzuhalt­en, dass es um ein Einfühlung­sverhältni­s geht“, rät der Fachanwalt.

Eine weitere wichtige Unterschei­dung: Probearbei­ten ist nicht mit der Probezeit zu verwechsel­n, die häufig zu Beginn eines Arbeitsver­hältnisses steht und während der beide Parteien eine verkürzte Kündigungs­frist haben. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany