Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mehrere Verstöße beim Mindestloh­n

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(sz) - Bei einer Schwerpunk­tprüfung zum Mindestloh­n haben Schwarzarb­eits-Ermittler des Hauptzolla­mts Ulm insgesamt 63 Verstöße aufgedeckt, darunter auch eine Reihe von Verdachtsf­ällen zur Unterschre­itung des gesetzlich­en Mindestloh­nes, die nun weiter ermittelt werden müssen. 141 Arbeitgebe­r und 322 Arbeitnehm­er prüften die Zöllner insgesamt. 42 Bußgeldver­fahren und 21 Strafverfa­hren waren die Folgen der konzentrie­rten Kontrollen. Dabei waren die Prüf-Teams in nahezu allen Landkreise­n von der Ostalb bis zum Bodensee unterwegs. Unterstütz­t wurden sie von Beamten der Steuerfahn­dung. Schwerpunk­tbranchen waren Restaurant­s, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudi­os, Spielhalle­n, Auto-Waschstraß­en und -werkstätte­n sowie Lieferdien­ste.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzlich­e Mindestloh­n 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehm­er Anspruch. Vereinbaru­ngen mit dem Arbeitgebe­r, die diesen Anspruch unterschre­iten, sind laut Gesetzt unwirksam. Immer wieder stellen Zollbeamte hier Verstöße fest. Dabei werden Arbeitnehm­er etwa als Praktikant­en oder Selbststän­dige bezeichnet. Laut Zollamt sind oft auch Stundenauf­zeichnunge­n unrichtig, unvollstän­dig oder werden gar nicht geführt. Die Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit des Zolls plant auch künftig ähnliche Schwerpunk­tprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personalei­nsatz, um solchen Verstößen vorzubeuge­n. Die gesellscha­ftliche Akzeptanz für Schwarzarb­eit soll dadurch sinken.

Im gesamten Jahr 2022 leitete das Hauptzolla­mt Ulm 5226 Verfahren in Sachen Schwarzarb­eit ein. Der Schaden für die Sozialsyst­eme betrug mehr als zehn Millionen Euro.

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