Mehrere Verstöße beim Mindestlohn
(sz) - Bei einer Schwerpunktprüfung zum Mindestlohn haben Schwarzarbeits-Ermittler des Hauptzollamts Ulm insgesamt 63 Verstöße aufgedeckt, darunter auch eine Reihe von Verdachtsfällen zur Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes, die nun weiter ermittelt werden müssen. 141 Arbeitgeber und 322 Arbeitnehmer prüften die Zöllner insgesamt. 42 Bußgeldverfahren und 21 Strafverfahren waren die Folgen der konzentrierten Kontrollen. Dabei waren die Prüf-Teams in nahezu allen Landkreisen von der Ostalb bis zum Bodensee unterwegs. Unterstützt wurden sie von Beamten der Steuerfahndung. Schwerpunktbranchen waren Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind laut Gesetzt unwirksam. Immer wieder stellen Zollbeamte hier Verstöße fest. Dabei werden Arbeitnehmer etwa als Praktikanten oder Selbstständige bezeichnet. Laut Zollamt sind oft auch Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder werden gar nicht geführt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls plant auch künftig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz, um solchen Verstößen vorzubeugen. Die gesellschaftliche Akzeptanz für Schwarzarbeit soll dadurch sinken.
Im gesamten Jahr 2022 leitete das Hauptzollamt Ulm 5226 Verfahren in Sachen Schwarzarbeit ein. Der Schaden für die Sozialsysteme betrug mehr als zehn Millionen Euro.