Haushaltserlass mit Wermutstropfen
Gemeinderat Schelklingen beschließt Senkung der Kreditermächtigung auf eine Million Euro
- Eine nicht alltägliche Einschränkung beinhaltet der Haushaltserlass des Landratsamts Alb-Donau-Kreis bezüglich der im aktuellen städtischen Haushalt vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Genehmigt hat der Erlass lediglich eine Million, sehr zum Leidwesen einiger Mitglieder des Gemeinderats. Am Mittwoch trug Bürgermeister Ulrich Ruckh im Rahmen einer Gemeinderatssitzung den Erlass vor, und bat das Gremium, die Haushaltssatzung an den Erlass anzupassen. Nach längerer Diskussion hat das Gremium die Änderung beschlossen, bei fünf Gegenstimmen.
Am 29. März hat der Schelklinger Gemeinderat seine diesjährige Haushaltssatzung erlassen. Der Beschluss beinhaltete eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Nun liegt der Erlass des Landratsamts vor, der den Haushalt und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass die Kreditermächtigung lediglich eine Million Euro beträgt.
Das Landratsamt geht auf den negativen Ergebnishaushalt ein, der dieses Jahr bei minus 1,868 Millionen Euro liegt. Auch in den Jahren 2024 bis 2026 ist zu erwarten, dass das entsprechende Ergebnis negativ ist, im Schnitt bei minus 1,3 Millionen Euro. Der Erlass betont, dass die Stadt Schelklingen mithin ihre Abschreibungen nicht erwirtschaften kann und damit nicht generationengerecht wirtschaftet. Das schreibt allerdings das doppische Haushaltsrecht vor, dem Gemeinden seit einigen Jahren unterliegen. Der Erlass mahnt, möglichst rasch einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben: „Die Haushaltskonsolidierung muss ausgeweitet werden“. Dazu solle auf freiwillige Ausgaben möglichst verzichtet werden. Nach jetziger Planung steigt die ProKopf-Verschuldung bis Ende 2026 auf 953 Euro.
Das aktuelle Investitionsprogramm der Gemeinde lautet auf 6,183 Millionen Euro. Da die Gemeinde eine Liquidität in Höhe von 5,8 Millionen Euro aufweise, sei die Kreditermächtigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro zu hoch gegriffen, argumentiert das Landratsamt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat dabei die Vorschriften der Gemeindeordnung auf ihrer Seite, die von der Kommune verlangen, Kredite erst dann aufzunehmen, wenn andere finanzielle Mittel nicht vorhanden sind.
Als es um den Antrag des Rathauschefs ging, die Haushaltssatzung an den Erlass anzupassen, also die ausgewiesene Kreditermächtigung von 3,5 Millionen Euro auf eine Million zu senken, kam es zu einer ausführlichen Diskussion. Heinz Zeiher, Vorsitzender der CDU-Fraktion, eröffnete die kontrovers geführte Diskussion mit dem Satz, „ich kann die Verringerung der Kreditermächtigung nicht verstehen“. Er nannte die wachsenden Aufgaben und Kosten der Gemeinde, z.B. Wasserversorgung, Feuerwehr, die Unterbringung Geflüchteter oder den Unterhalt und Ausbau von Schulen und Kitas.
„Die Einnahmen steigen nicht mit den Kosten. Wie sollen wir die Infrastruktur aufrecht erhalten?“, so seine Zusammenfassung. Er kündigte an, der Absenkung der Kreditermächtigung nicht zuzustimmen, und bat den Rathauschef, mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu verhandeln. Ratskollege Werner Meixner (CDU) pf lichtete ihm bei, und forderte, „das Landratsamt soll uns sagen, wie es gehen soll, nicht uns sagen, was wir nicht dürfen“. Er betonte, die Gemeinde habe gut gewirtschaftet. Sie habe ihre Schuldenlast auf rund eine Million Euro gesenkt. Der Erlass berücksichtige die aktuelle Preisexplosion nicht.
Auch Michael Strobl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, sah das so. Er stellte gar in den Raum, man müsse im August den Betrieb einstellen, wenn die Kreditermächtigung nicht erhalten bliebe. Franz Müller (CDU) forderte die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen durch Ausweisung eines Gewerbegebiets auf der Alb. Dabei verwies er auf Chancen aufgrund des neu eingerichteten Zughalts in Merklingen.
Anders ging Thomas Tolksdorf (SPD) an die Thematik heran. Er bedauerte ebenfalls die Kürzung der Kreditermächtigung, warnte jedoch, „wenn wir unsere Satzung nicht ändern, haben wir keinen Haushalt“. Gerald Molz (Freie Wähler) pflichtete bei, und verdeutlichte, dass ohne gültigen Haushalt außer laufendem Betrieb keine Ausgaben erfolgen dürfen. Jürgen Haas, Fraktionsvorsitzender der SPD, wollte die Kritik nicht ans Landratsamt gerichtet wissen, sondern an Land und Bund. Er erinnerte an die 45 Millionen Euro, die das Land in die Kampagne „The Länd“investiert hat. Auch mache es keinen Sinn, Gemeinden auf Pflichtaufgaben zu reduzieren. Er mahnte, „wir kommen nicht um die Satzungsänderung herum“. Auch Dagmar Mohr (Freie Wähler) mahnte zur Zustimmung, wenngleich zähneknirschend, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.
Bürgermeister Ulrich Ruckh erläuterte, dass das Landratsamt mit dem Erlass lediglich seiner Aufgabe nachgekommen sei, und sprach im Hinblick auf die genehmigte Million von einem guten Kompromiss zwischen Gemeindeordnung und Notwendigkeiten in der Verwaltung. „Das Landratsamt zwingt uns nicht, die Rücklagen voll einzusetzen“, so die Einschätzung des Rathauschefs. Wenn ein Grundstück erworben werden könne, müsse die Gemeinde zeitnah handlungsfähig sein. Lediglich für solche Fälle sei überhaupt eine Kreditermächtigung gedacht.
Auch Ruckh kritisierte die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung, wenn den Gemeinden vorgeschrieben wird, was sie zu tun haben, und wie sie es tun müssen. Er warnte, dass die Stadt sich selbst lähme, wenn sie die Anpassung der Satzung verweigert. Am Ende gab es 16 Stimmen für die Änderung der Satzung im Sinne des Erlasses der Rechtsaufsicht, bei fünf Gegenstimmen.