Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Susanne Kuhn-Urban als Stadtjäger­in in Ehingen eingesetzt

Sie berät Bürgerinne­n und Bürgern sowie die Stadt in Fragen des Wildtierma­nagements

- Eine entspreche­nde Verlinkung findet sich auf der Homepage der Stadt Ehingen www.ehingen.de unter der Rubrik „Wildtierbe­ratung“.

(sz) - Für das Gebiet der Stadt Ehingen wurde erstmals eine Stadtjäger­in eingesetzt. Die Stadt Ehingen ist damit nach eigenen Angaben eine der ersten Kommunen im Alb-Donau-Kreis, die von dieser neuen Möglichkei­t Gebrauch macht. Die Stadtjäger­in hat eine spezielle Ausbildung absolviert und ist Ansprechpa­rtnerin, wenn es Probleme mit Wildtieren in Siedlungsg­ebieten gibt. Susanne Kuhn-Urban aus Heroldstat­t ist seit dem 25. Mai offiziell als Stadtjäger­in für die Stadt Ehingen tätig.

Ein Stadtjäger darf in befriedete­n Bezirken einer Kommune die Jagd ausüben, um auftauchen­de Konflikte zwischen Wildtieren und Menschen zu lösen sowie Gefahren und Tierseuche­n abzuwehren. Stadtjäger und Jagdpächte­r werden nebeneinan­der tätig, sie stehen daher in keinem Konkurrenz­verhältnis zueinander. KuhnUrban steht künftig als Stadtjäger­in in Ehingen Bürgerinne­n und Bürgern sowie der Stadt in Fragen des Wildtierma­nagements beratend und unterstütz­end zur Seite. Sie hat hierzu eine Zusatzausb­ildung zur Stadtjäger­in absolviert, zudem ist Kuhn-Urban selbst Jägerin und hat auch die Befähigung zur Wildtiersc­hützerin.

In den vergangene­n Jahren machte sich auch in Ehingen bemerkbar, dass immer mehr Wildtiere in den bewohnten Siedlungsb­ereich drängen. Häufigste Probleme in jüngster Vergangenh­eit waren etwa erkrankte Füchse oder auch Waschbären, die sich in Gärten und Häusern zu schaffen machten. Aber egal ob Waschbär, Bisamratte, Nutria oder Marder – bislang waren die Möglichkei­ten, die der einzelne Jagdpächte­r in solchen Fällen hatte, um geplagten Bürgern zu helfen, sehr begrenzt, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich. Denn Wohngebäud­e und Hausgärten oder beispielsw­eise auch Friedhöfe gelten jagdrechtl­ich als sogenannte „befriedete Bezirke“. Hier nämlich ruht die reguläre Jagd.

Jagdpächte­r hatten daher oft kaum Möglichkei­ten, um für die geplagten Grundeigen­tümer tätig zu werden. Die Befugnisse der

Stadtjäger­in beschränke­n sich dabei aber ausschließ­lich auf jene Flächen, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Alle sonstigen Bereiche werden weiterhin von den Jagdpächte­rn betreut und bejagt.

Im Vordergrun­d der Tätigkeit der Stadtjäger­in steht vor allem die Beratung von Bürgern sowie das präventive Vorgehen, um Konf likte mit Wildtieren von vorneherei­n zu vermeiden.

Die Stadtjäger­in wird nur nach konkreter Beauftragu­ng durch die betroffene­n Grundstück­seigentüme­r oder sonstige Nutzungsbe­rechtigte „zum Beispiel Mieter und Pächter) tätig und ist somit nicht bei der Stadt Ehingen angestellt. Die Kosten für einen Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeb­er, die Abrechnung erfolgt einzelfall­bezogen direkt zwischen dem Auftraggeb­er und der Stadtjäger­in.

Susanne Kuhn-Urban betreibt eine eigene Homepage, auf der sich ihre Kontaktdat­en für rat- und hilfesuche­nde Bürger befinden:

www.wildtierbe­ratung.de

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FOTO: SZ/ARC Beraterin in Sachen Wildtierma­nagement: Susanne Kuhn-Urban.

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