Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Auch auf Berghängen und Parkplätze­n ist künftig Photovolta­ik möglich

Neues Solarpaket der Bundesregi­erung soll Energiewen­de in Deutschlan­d voranbring­en – Die geplanten Maßnahmen im Überblick

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(AFP) - Balkonkraf­twerke, Mieterstro­m und die Nutzung von Freifläche­n: Das Solarpaket I hat am Freitag den Bundestag und anschließe­nd auch den Bundesrat passiert. Plan der Regierung ist, damit die Energiewen­de in Deutschlan­d voranzutre­iben, indem der Zugang zu Solarenerg­ie vereinfach­t wird. Ein Überblick:

Bedeutung von Solarenerg­ie in Deutschlan­d

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebed­arfs Deutschlan­ds aus erneuerbar­en Energien stammen. Eine wichtige Säule dabei ist die Solarenerg­ie, die bis Ende dieses Jahrzehnts 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern soll. Im vergangene­n Jahr wurden laut Bundesregi­erung über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installier­t – fast doppelt so viele wie 2022. Im vergangene­n Jahr machte Solarstrom knapp zwölf Prozent der eingespeis­ten Strommenge aus.

Mehr Flächen für PV-Anlagen Der Bau von Dachanlage­n auf Gewerbegeb­äuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt soll sich in Zukunft mehr lohnen – dafür wird die Förderung als Reaktion auf gestiegene Baukosten auf 1,5 Cent pro Kilowattst­unde angehoben. Zusätzlich werden die Mengen für PV-Dachaussch­reibungen etwa verdoppelt. Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegebe­n werden. Dafür werden Solarkraft­werke auf Freifläche­n bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähi­g, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

Besondere Solaranlag­en Solaranlag­en sollen künftig verstärkt auch auf versiegelt­en Flächen wie Parkplätze­n gebaut werden. Auch landwirtsc­haftliche Flächen und Moore sollen stärker zur Energiegew­innung genutzt werden. Zudem sollen Berghänge grundsätzl­ich für Solaranlag­en zur Verfügung stehen. Die sogenannte­n besonderen Solaranlag­en bekommen ein eigenes Untersegme­nt für Ausschreib­ungen bei der Bundesnetz­agentur. Die Menge der Anlagen, die in diesem Bereich jährlich ausgeschri­eben wird, wächst schrittwei­se auf bis zu 2075 Megawatt an.

Balkonkraf­twerke

Ein für Verbrauche­r wichtiger

Baustein des Solarpaket­s sind die sogenannte­n Balkonkraf­twerke, also Mini-Solaranlag­en, die nicht viel Platz brauchen und direkt über die Steckdose angeschlos­sen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizier­te Anmeldung beim Netzbetrei­ber der Vergangenh­eit angehört. Künftig müssen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r das Balkonkraf­twerk lediglich in einer Datenbank

der Bundesnetz­agentur registrier­en. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähle­r übergangsw­eise weiterverw­endet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeis­t wird.

Mieterstro­m und gemeinscha­ftliche Gebäudever­sorgung

Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerblich­e Stromverbr­aucher dürfte mit dem neuen Gesetz attraktive­r werden, erklärt der Bundesverb­and der Solarwirts­chaft (BSW). Betreiber von Photovolta­ik-Anlagen können demnach ihren Solarstrom barrierear­m an Mieterinne­n und Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energiever­sorger werden. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht verpflicht­et sind, die umfassende Versorgung der Verbrauche­r mit Strom sicherzust­ellen. Parallel wird mit dem Solarpaket das bereits etablierte Mieterstro­mmodell weiter optimiert, indem es auch für die Belieferun­g von gewerblich­en Stromverbr­auchern geöffnet wird und bürokratis­che Anforderun­gen reduziert werden.

Kein Bonus für heimische Industrie

Insbesonde­re die Grünen hatten sich bis zuletzt für einen „Resilienz-Bonus“zur Förderung der heimischen Solarindus­trie eingesetzt. Diese zusätzlich­en Subvention­en haben es jedoch nicht ins Gesetz geschafft, vor allem wegen Widerstand­s aus der FDP dagegen.

Duldungspf­licht nur auf öffentlich­en Flächen

Mit dem Solarpaket kommt auch eine sogenannte Duldungspf­licht auf öffentlich­en Flächen. Demnach müssen Betreiber einer Solaranlag­e auf Grundstück­e der öffentlich­en Hand gelassen werden, um Anschlussl­eitungen zu verlegen oder zu warten. Im Regierungs­entwurf war diese Regel auch für landwirtsc­haftliche Flächen geplant. Der Deutsche Bauernverb­and allerdings hatte diesen Plan massiv kritisiert. Der BSW bedauert: „Eine große Option zur Beschleuni­gung und Kostensenk­ung bei Solarparks“bleibe ungenutzt.

EU-Notfallver­ordnung

Nach dem Gesetzentw­urf soll auch die EU-Notfallver­ordnung in nationales Recht umgesetzt und um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Damit können beispielsw­eise Genehmigun­gen für Windenergi­eanlagen, Solaranlag­en und Stromnetze schneller erteilt werden.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Nach den Plänen der Bundesregi­erung soll sich der Bau von PV-Dachanlage­n auf Gewerbegeb­äuden künftig mehr lohnen.

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