Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Prozess gegen falsche Ärztin beginnt

53-Jährige hat unter anderem für das Herzzentru­m Bodensee gearbeitet

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(lsw) - Sie soll Urkunden gefälscht und ohne Approbatio­n als Ärztin gearbeitet haben: Vor dem Amtsgerich­t Konstanz beginnt gegen eine 53-Jährige am Dienstag ein Prozess. Es gehe bei der Verhandlun­g nicht um Behandlung­sfehler, betonte eine Sprecherin des Gerichts im Vorfeld. Stattdesse­n werde der Frau Urkundenfä­lschung und Anstellung­sbetrug vorgeworfe­n. Die 53-Jährige sei eigentlich ausgebilde­te Krankensch­wester, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz.

Mithilfe von gefälschte­n Dokumenten soll sie als freiberufl­iche Ärztin gearbeitet haben – auch für das Herzzentru­m Bodensee, das 2013 selbst monatelang in der Kritik stand. Der Klinik wurde unter anderem vorgeworfe­n, Patienten nicht zertifizie­rte Herzklappe­n eingesetzt zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft hat ihre Untersuchu­ngen wegen geringer Schuld eingestell­t, ermittelt aber noch wegen angeblich veruntreut­en Arbeitsent­gelts.

Die mutmaßlich falsche Ärztin habe für den Konstanzer Rettungsdi­enst des Herzzentru­ms als freiberufl­iche Ärztin Verlegungs­transporte begleitet, teilte das Klinikum bereits 2013 mit. Die Frau sei ab November 2012 eingesetzt worden, im Juni 2013 seien jedoch erste Vorwürfe aufgekomme­n. Danach sei die „Ärztin“zunächst freigestel­lt und später das Beschäftig­ungsverhäl­tnis beendet worden. Ein Mitarbeite­r des Herzzentru­ms sei als Zeuge geladen, sagte die Sprecherin des Gerichts. Darüber hinaus sei die Klinik nicht in den Prozess involviert.

Medienberi­chten zufolge war die 53-Jährige neben dem Herzzentru­m noch in mehreren anderen Praxen und Kliniken in der Schweiz ohne Zulassung tätig. Auch in Berlin und auf einem Kreuzfahrt­schiff soll sie demnach als Ärztin gearbeitet haben.

Die Beschuldig­te wohnt laut Informatio­nen des Konstanzer „Südkuriers“zwischenze­itlich in Berlin. Deshalb ermittelt die dortige Staatsanwa­ltschaft wegen der Vorwürfe aus der Schweiz. Die Staatsanwa­lt- schaft des Kantons Zug hatte um Nachforsch­ungen gebeten. Eine Anklage gibt es wohl noch nicht. Eine Frage in Berlin ist, ob die Arbeit der mutmaßlich falschen Ärztin mit dem Tod einer Patientin zusammenhä­ngt.

Nachdem die Konstanzer Staatsanwa­ltschaft die Frau ins Visier genommen hatte, heuerte sie auf Kreuzfahrt­schiffen an. Auf eines der Schiffe soll sie verbotener­weise Morphium mitgenomme­n haben, heißt es in Presseinfo­rmationen. Hier ermittelt die Staatsanwa­ltschaft in Bremerhave­n. Weil aber eine mögliche Strafe in Konstanz das Strafmaß in Bremerhave­n überschrei­ten würde, wurde das Betäubungs­mittelVerf­ahren vorläufig eingestell­t.

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