Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Karlsruhe entscheide­t über Betreuungs­geld

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(sz) - Das Bundesverf­assungsger­icht spricht am Dienstag sein Urteil über das Betreuungs­geld. Beobachter rechnen damit, dass die Richter die Leistung für verfassung­swidrig erklären. Die SPD frohlockt bereits: „Sollte das Urteil so ausgehen, dass die Verfassung­srichter das Gesetz kippen, ist für uns das Betreuungs­geld gestorben", so SPD-Generalsek­retärin Yasmin Fahimi. Die Führung der Sozialdemo­kraten will die freiwerden­den Mittel in den KitaAusbau investiere­n. Es geht um jährlich 900 Millionen Euro. Die CSU kündigt Widerstand an. „Das Betreuungs­geld ist ein Kernanlieg­en der CSU und ein absolutes Erfolgsmod­ell“, erklärt CSU-Generalsek­retär Andreas Scheuer im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Umstritten war das Betreuungs­geld schon immer. 150 Euro im Monat erhalten Familien, die ihre Kleinkinde­r privat betreuen – ein Wahlverspr­echen der CSU, die in der vergangene­n Legislatur­periode hart für die Einführung gekämpft hatte. Für die CSU wäre eine Niederlage in Karlsruhe ein schwerer Schlag. Erst vor wenigen Wochen musste sie mit der Pkw-Maut eines ihrer Prestigeob­jekte auf die lange Bank schieben – jetzt droht die nächste Blamage. Gegen das Betreuungs­geld geklagt hatte der SPD-geführte Hamburger Senat, das Bundesfami­lienminist­erium von Manuela Schwesig (SPD) hatte die Leistung nur halbherzig in Karlsruhe verteidigt.

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