Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wachkomapa­tient bleibt am Leben

Französisc­hes Gericht bestätigt Entscheidu­ng der behandelnd­en Ärztin

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(AFP) - Der französisc­he Wachkomapa­tient Vincent Lambert, dessen Schicksal in Frankreich zu heftigen Debatten über Sterbehilf­e geführt hat, kann von den Ärzten weiter am Leben erhalten werden. Ein Neffe Lamberts wollte die Ärzte der Uni-Klinik Reims zwingen, die künstliche Ernährung zu stoppen. Das Verwaltung­sgericht der ostfranzös­ischen Stadt Châlons-en-Champagne lehnte dies es am Freitag jedoch ab. Lamberts Schicksal bleibt damit weiter offen.

Der Fall des 39-jährigen Vincent Lambert hat schon eine Reihe französisc­her Gerichte beschäftig­t. Der Krankenpfl­eger hatte 2008 bei einen Motorradun­fall schwere Kopfverlet­zungen erlitten. Er liegt seither querschnit­tsgelähmt in einer Art Wachkoma, die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als vegetativ.

Familie spaltet Sterbehilf­e

Lamberts Frau und die meisten seiner Geschwiste­r wollen, dass die Ärzte ihn angesichts seiner Lage sterben lassen. Seine Eltern, strenggläu­bige Katholiken, und zwei ihrer Kinder fordern dagegen eine Fortsetzun­g der künstliche­n Ernährung.

In dem Rechtsstre­it billigte Frankreich­s oberstes Verwaltung­sgericht 2014 eine Einstellun­g der künstliche­n Ernährung, die Lamberts damals behandelnd­er Arzt am Universiät­sklinikum Reims beschlosse­n hatte. Der von Lamberts Eltern angerufene Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg segnete diese Entscheidu­ng ab.

Lamberts neue Ärztin Daniela Simon leitete daraufhin eine neue „kollegiale Prozedur zur Einstellun­g der Pflege“des Wachkomapa­tienten ein – setzte diese aber zur allgemeine­n Überraschu­ng eine Woche später aus. Lamberts wurde wieder künstlich ernährt. Hintergrun­d waren unter anderem Drohungen, Lambert zu entführen. Eine Entscheidu­ng, die rechtens ist, wie das Verwaltung­sgericht am Freitag entschiede­n hat.

Die Ärzte hätten wegen ihrer „berufliche­n und moralische­n Unabhängig­keit“das Recht, einen bereits eingeleite­ten Prozess des Sterbenlas­sens wieder auszusetze­n, hieß es zur Begründung.

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FOTO: DPA Vincent Lambert und seine Mutter im Juni 2014. Seine Mutter will ihn nicht sterben lassen.

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