Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wachkomapatient bleibt am Leben
Französisches Gericht bestätigt Entscheidung der behandelnden Ärztin
(AFP) - Der französische Wachkomapatient Vincent Lambert, dessen Schicksal in Frankreich zu heftigen Debatten über Sterbehilfe geführt hat, kann von den Ärzten weiter am Leben erhalten werden. Ein Neffe Lamberts wollte die Ärzte der Uni-Klinik Reims zwingen, die künstliche Ernährung zu stoppen. Das Verwaltungsgericht der ostfranzösischen Stadt Châlons-en-Champagne lehnte dies es am Freitag jedoch ab. Lamberts Schicksal bleibt damit weiter offen.
Der Fall des 39-jährigen Vincent Lambert hat schon eine Reihe französischer Gerichte beschäftigt. Der Krankenpfleger hatte 2008 bei einen Motorradunfall schwere Kopfverletzungen erlitten. Er liegt seither querschnittsgelähmt in einer Art Wachkoma, die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als vegetativ.
Familie spaltet Sterbehilfe
Lamberts Frau und die meisten seiner Geschwister wollen, dass die Ärzte ihn angesichts seiner Lage sterben lassen. Seine Eltern, strenggläubige Katholiken, und zwei ihrer Kinder fordern dagegen eine Fortsetzung der künstlichen Ernährung.
In dem Rechtsstreit billigte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht 2014 eine Einstellung der künstlichen Ernährung, die Lamberts damals behandelnder Arzt am Universiätsklinikum Reims beschlossen hatte. Der von Lamberts Eltern angerufene Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg segnete diese Entscheidung ab.
Lamberts neue Ärztin Daniela Simon leitete daraufhin eine neue „kollegiale Prozedur zur Einstellung der Pflege“des Wachkomapatienten ein – setzte diese aber zur allgemeinen Überraschung eine Woche später aus. Lamberts wurde wieder künstlich ernährt. Hintergrund waren unter anderem Drohungen, Lambert zu entführen. Eine Entscheidung, die rechtens ist, wie das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden hat.
Die Ärzte hätten wegen ihrer „beruflichen und moralischen Unabhängigkeit“das Recht, einen bereits eingeleiteten Prozess des Sterbenlassens wieder auszusetzen, hieß es zur Begründung.