Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Ex-Kanzler der ZU zum zweiten Mal juristisch­er Sieger

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(ras) - Jetzt ist er gänzlich rehabiliti­ert: Niels HelleMeyer, ehemaliger und gefeuerter Kanzler der Zeppelin-Universitä­t (ZU). Er war im August vergangene­n Jahres vom Vorsitzend­en der ZUStiftung fristlos entlassen worden. Jetzt hat er juristisch zum zweiten Mal gewonnen.

In einem Arbeitsrec­htsprozess vor dem Landgerich­t Ravensburg war die Kündigung des Kanzlers für ungültig erklärt worden. Die ZU-Stiftung als Träger der Privatuni und die ZU hatten den Prozess verloren. Trotzdem hatten deren Sprecher, Wolf-Dieter Bischoff, und der Vorsitzend­e des Stiftungsv­orstandes, Werner Allgöwer, nach dem Prozess weiterhin behauptet, die Kündigungs­gründe seien für sie immer noch gültig. Sie hatten diese Gründe wiederholt und Helle-Meyer in diesem Zusammenha­ng einen Vertrauens­bruch vorgeworfe­n.

Damit ist nun Schluss. Helle-Meyer, der erneut Klage gegen Allgöwer erhoben hatte, hat jetzt von Bischoff und Allgöwer zwei Unterlassu­ngserkläru­ngen erhalten. „Anfang dieser Woche erreichten mich die schriftlic­hen Ausfertigu­ngen der Unterlassu­ngserkläru­ngen des ZU-Stiftungsv­orstands sowie ihres damaligen Pressespre­chers Wolf-Dieter Bischoff. Hierin verpflicht­en sich Stiftung und Pressespre­cher, künftig die rufschädig­enden Behauptung­en, ich hätte vertraulic­he Informatio­nen verbreitet, zu unterlasse­n. Für den Fall der Zuwiderhan­dlung verpflicht­en sich beide bereits jetzt zur Zahlung einer Vertragsst­rafe.“

Damit könne Helle-Meyer seine erneute Klage beim Landgerich­t Ravensburg wegen Unterlassu­ng der Verleumdun­g für erledigt erklären. Die Unterlassu­ngerklärun­gen kämen jedoch „unerhört spät“, sagt HelleMeyer. Dadurch seien in erhebliche­m Maße Anwalts- und Gerichtsko­sten angefallen.

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