Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Ex-Kanzler der ZU zum zweiten Mal juristischer Sieger
(ras) - Jetzt ist er gänzlich rehabilitiert: Niels HelleMeyer, ehemaliger und gefeuerter Kanzler der Zeppelin-Universität (ZU). Er war im August vergangenen Jahres vom Vorsitzenden der ZUStiftung fristlos entlassen worden. Jetzt hat er juristisch zum zweiten Mal gewonnen.
In einem Arbeitsrechtsprozess vor dem Landgericht Ravensburg war die Kündigung des Kanzlers für ungültig erklärt worden. Die ZU-Stiftung als Träger der Privatuni und die ZU hatten den Prozess verloren. Trotzdem hatten deren Sprecher, Wolf-Dieter Bischoff, und der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Werner Allgöwer, nach dem Prozess weiterhin behauptet, die Kündigungsgründe seien für sie immer noch gültig. Sie hatten diese Gründe wiederholt und Helle-Meyer in diesem Zusammenhang einen Vertrauensbruch vorgeworfen.
Damit ist nun Schluss. Helle-Meyer, der erneut Klage gegen Allgöwer erhoben hatte, hat jetzt von Bischoff und Allgöwer zwei Unterlassungserklärungen erhalten. „Anfang dieser Woche erreichten mich die schriftlichen Ausfertigungen der Unterlassungserklärungen des ZU-Stiftungsvorstands sowie ihres damaligen Pressesprechers Wolf-Dieter Bischoff. Hierin verpflichten sich Stiftung und Pressesprecher, künftig die rufschädigenden Behauptungen, ich hätte vertrauliche Informationen verbreitet, zu unterlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichten sich beide bereits jetzt zur Zahlung einer Vertragsstrafe.“
Damit könne Helle-Meyer seine erneute Klage beim Landgericht Ravensburg wegen Unterlassung der Verleumdung für erledigt erklären. Die Unterlassungerklärungen kämen jedoch „unerhört spät“, sagt HelleMeyer. Dadurch seien in erheblichem Maße Anwalts- und Gerichtskosten angefallen.