Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Junge Leute bei Eltern versichert
COBURG (sz) - Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern? Wie die Huk-Coburg mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.
An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazuzuverdienen, spielen keine Rolle.
Auch die Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel: Das wissen Versicherungen und bieten in der Hausratwie in der Haftpflichtversicherung Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als ein halbes Jahr, sollte man mit der Versicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Studenten zählen, solange sie sich in Europa oder in Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.