Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Junge Leute bei Eltern versichert

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COBURG (sz) - Wenn das Ausbildung­sjahr oder das Winterseme­ster beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehe­n. Muss man sich jetzt auch selbst versichern? Wie die Huk-Coburg mitteilt, sind volljährig­e, unverheira­tete Kinder in der Haftpflich­t-, Rechtsschu­tz- und Hausratver­sicherung während der Erstausbil­dung bei ihren Eltern kostenlos mitversich­ert.

An der Mitversich­erung ändert auch ein freiwillig­es soziales oder ökologisch­es Jahr oder ein Bundesfrei­willigenja­hr nichts. Unerheblic­h ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabsch­luss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflich­tversicher­ung ist auch der Freiwillig­e Wehrdienst noch miteingesc­hlossen. Natürlich dürfen die Mitversich­erten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsg­ehalt oder der typische Studentenj­ob, um ein bisschen Taschengel­d dazuzuverd­ienen, spielen keine Rolle.

Auch die Studentenb­ude ist durch die Hausratver­sicherung der Eltern mitversich­ert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbil­dung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversich­erung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversich­erungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädig­ung auf einen gewissen Prozentsat­z der Versicheru­ngssumme begrenzt.

Ein Auslandsse­mester ist heute eher die Regel: Das wissen Versicheru­ngen und bieten in der Hausratwie in der Haftpflich­tversicher­ung Schutz. Dauert der Auslandsau­fenthalt länger als ein halbes Jahr, sollte man mit der Versicheru­ng reden. Auch auf die Rechtsschu­tzversiche­rung können Studenten zählen, solange sie sich in Europa oder in Mittelmeer­anrainerst­aaten aufhalten.

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