Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Rat will Angriff auf Stiftung abwehren
OB Andreas Brand findet Rückhalt bei allen Fraktionen zum Stiftungsstreit.
FRIEDRICHSHAFEN - Oberbürgermeister Andreas Brand hat in der Sitzung des Gemeinderates am Montag eine Stellungnahme zu dem Willen von Albrecht Graf von BrandensteinZeppelin abgegeben, die ZeppeinStiftung an sich zu reißen. Die Fraktionen stellten sich geschlossen hinter die Stadt und die Absicht, diese Stiftung für die Bürger Friedrichshafens zu erhalten.
Brandenstein-Zeppelin fordert die Stiftung zurück und will sie damit für die Stadt unzugänglich machen. Einen entsprechenden Antrag hatte der Nachkomme des Grafen Ferdinand von Zeppelin beim Regierungspräsidium gestellt und eine Klage gegen die Stadt angekündigt.
Oberbürgermeister Andreas Brand fasste den bisherigen Verlauf der Ereignisse zusammen und gab eine Einschätzung: „Der Antrag beim Regierungspräsidium ist aus unserer Sicht ebenso wie das angekündigte „juristische Verfahren durch alle Instanzen“ohne Erfolgsaussichten“. Er begründete das mit der Verzichtserklärung Graf von Brandenstein-Zep- pelins im Jahre 1990, in der zu lesen ist: „Außerdem erkläre ich, dass keinerlei Ansprüche und Rechte gegen die Stadt Friedrichshafen (ZeppelinStiftung) mehr bestehen. Ich verpflichte mich ferner, die Existenz und Tätigkeit der städtischen Zeppelin-Stiftung nicht in Frage zu stellen bzw. anzugreifen. Dies gilt insbesondere für meine Eingabe beim Innenministerium Baden-Württemberg bezüglich der Berechtigung der Stadt Friedrichshafen (ZeppelinStiftung) als Stiftungspflegerin.“
1991 hatte der Landtag in der Sitzung vom 12. Dezember entschieden, „dass die jetzige Situation bei der Zeppelin-Stiftung nicht verändert, das heißt, das Stiftungsvermögen und die Stiftungserträge der Stadt Friedrichshafen zu belassen und auf die Geltendmachung eventueller Rechte des Landes endgültig verzichtet werden soll.“Mit diesem Beschluss habe sich der Landtag der Auffassung des Innenministeriums angeschlossen, wonach von der Wiederbegründung einer selbstständigen Zeppelin-Stiftung unter Inanspruchnahme des früheren Vermögens der Zeppelin-Stiftung und sei- ner Erträgnisse abzusehen sei. Damit, so der Landtag, könne die Auseinandersetzung über die Rechtsfragen als abgeschlossen angesehen werden.
Alle laufenden Ausgaben der Zeppelin-Stiftung prüfe die Finanzverwaltung zeitnah und regelmäßig, sagte der OB. Die Mittel müssten gemäß Stiftungssatzung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke eingesetzt werden. „Und das werden sie auch.“
Stiftung gehört zur Stadt
Mit einer Entscheidung des Regierungspräsidiums rechnet Andreas Brand in den nächsten Wochen oder Monaten, danach könne es eine juristische Auseinandersetzung geben, deren Dauer unklar sei. „Wir suchen die Auseinandersetzung nicht, haben diese aber auch nicht angefangen“, sagte Brand.
Derzeit könne die Stadt nur abwarten. Man sei inhaltlich vorbereitet und verfüge über eine gesicherte Rechtsposition. „Gemeinsames Ziel ist es, dass die Zeppelin-Stiftung dort bleibt, wo sie hingehört: bei der Stadt und nirgendwo sonst.“
Diese Position fand sich in den Erklärungen aller Fraktionen wieder. Für Achim Brotzer (CDU) ist die Stiftung „Teil unseres Geschichtsbewusstseins und der Identität unserer Stadt“. Friedrichshafen werde alles nötige tun, um den Angriff auf die Stiftung abzuwehren.
Eberhard Ortlieb (Freie Wähler) hielt sich im Zaum, auch wenn er „manchmal geneigt ist, die gute Erziehung zu vergessen“und schwäbische Schimpfwörter zu benutzen. Er versicherte den Schulterschluss mit den anderen Fraktionen in dieser Auseinandersetzung.
Dieter Stauber (SPD) sieht die SPD in diesem Konflikt auf der Seite der Bürger, der Beschäftigten der Stiftungsbetriebe ZF und Zeppelin, der Stadt Friedrichshafen und der handelnden Personen – insbesondere des Oberbürgermeisters und Vorsitzenden der Zeppelin-Stiftung.
Mathilde Gombert (Grüne), Sylvia Hiß-Petrowitz (ödp und fraktionslos) und Gerlinde Ames (FDP) positionierten sich ebenfalls auf Seiten der Stadt und des Gemeinderates und sahen der Auseinandersetzung „gelassen“entgegen.