Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Asylentsch­eidungen binnen Tagen

Darum geht es bei den geplanten Transitzon­en an den deutschen Grenzen

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BERLIN (AFP) - Künftig soll in Transitzon­en an den deutschen Grenzen im Eilverfahr­en über Asylanträg­e entschiede­n werden. Hier die wichtigste­n Antworten zu den Plänen:

Wie könnten die geplanten Transitzon­en aussehen?

Sie könnten ähnlich denjenigen sein, die es bereits an großen deutschen Flughäfen gibt. Das sogenannte Flughafenv­erfahren will Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) übertragen. „Es geht mir um schnelle Verfahren für Asylbewerb­er, deren Antrag offensicht­lich unbegründe­t ist“, sagte er der „Rheinische­n Post“. Die Asylbewerb­er könnten in Einrichtun­gen an den Landesgren­zen bis zum Abschluss ihres Asylverfah­rens bleiben - und dann direkt in ihr Herkunftsl­and zurückgesc­hickt werden. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums sagte am Montag, die schnelle Prüfung stehe im Vordergrun­d, kein „transitähn­liches Massenlage­r“. Jedoch müssten die Flüchtling­e vor Ort bleiben, bis „in wenigen Tagen“über ihre Einreise entschiede­n sei.

Wie funktionie­rt das Flughafenv­erfahren?

Dieses 1993 eingeführt­e Schnellver­fahren sieht vor, dass Flüchtling­e, die aus einem sicheren Herkunftsl­and oder ohne gültige Papiere einreisen, in einer geschlosse­nen Flüchtling­sunterkunf­t auf dem Flughafen festgehalt­en werden, bis über ihre Einreise entschiede­n ist. Solche Unterkünft­e gibt es an den Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Hamburg und Berlin-Schönefeld. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) den Asylantrag innerhalb von 48 Stunden als „offensicht­lich unbegründe­t“ab, können Flüchtling­e dagegen innerhalb von weiteren drei Tagen vor einem Verwaltung­sgericht klagen. Das Gericht muss dann binnen 14 Tagen über den Eilantrag entscheide­n.

Von welcher EU-Richtlinie ist die Rede?

Es geht um die europäisch­en Asylverfah­rens- und Aufnahmeri­chtlinien, die Deutschlan­d umsetzen muss. Die EU schaffe damit die Grundlage für Transitzon­en „immer dann, wenn man lageabhäng­ig meint, dass ein solches Verfahren angemessen ist“und „wenn vorübergeh­ende Grenzkontr­ollen eingeführt werden“, sagte der BMI-Sprecher.

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