Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

BGH: Online nicht mehr Rechte als offline

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KARLSRUHE (dpa) - Verbrauche­r sollen online nicht mehr Rechte haben als beim Einkauf im Laden. Wer im Internet bestellte Waren ausführlic­her testet, als das im Geschäft möglich gewesen wäre, und sie dabei beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück, entschied der Bundesgeri­chtshof am Mittwoch in Karlsruhe.

In dem Fall ging es um einen online gekauften Katalysato­r. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er aber fest, dass sein Auto nicht mehr die Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück – mit deutlichen Gebrauchss­puren, weshalb der Verkäufer den Preis nicht erstatten wollte.

Onlinevert­räge können grundlos widerrufen, der Kaufpreis muss dann erstattet werden. Zuvor dürfen Verbrauche­r die „Eigenschaf­ten und Funktionsw­eise“der Sachen testen. Das soll ausgleiche­n, dass man Waren nicht wie im Laden anfassen kann, sagte die Vorsitzend­e Richterin Karin Milger. Mehr Rechte sollen daraus nicht entstehen.

Auch im Geschäft hätte der Käufer den Katalysato­r aber nicht so ausprobier­en können, dass er dabei die Wirkung auf sein Auto hätte testen können, heißt es in dem Urteil. Er hätte das Teil lediglich anschauen, mit alternativ­en Modellen vergleiche­n und sich vor Ort beraten lassen können.

All das sei im Internet zwar nicht möglich. Der Einbau des Katalysato­rs und die Probefahrt gingen aber weit über die Testmöglic­hkeiten im Geschäft hinaus.

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