Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Haftstrafe für Vergewaltiger
Landgericht schickt 39-jährigen Mann vier Jahre ins Gefängnis.
- Das Landgericht Ravensburg hat am Montag einen 39-jährigen Mann wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach drei Verhandlungstagen bestand für Richter und Schöffen kein Zweifel, dass sich der nigerianische Asylbewerber am 17. September 2016 in einer Tettnanger Wohnung an einer 53-jährigen Frau vergangen hatte.
„Üblicherweise sind Sexualstrafverfahren schwierige Verfahren – schwierige Verfahren, weil Aussage gegen Aussage steht.“Mit diesen Worten leitete Richter Veiko Böhm am Montag seine gut 30-minütige Urteilserklärung ein, um dann festzustellen: „Dieses Verfahren war dagegen sehr einfach. Denn die Beweislage war sehr gut.“Die 7. Strafkammer, betonte er, habe keinen Zweifel, dass sich die Vergewaltigung so zugetragen hatte, wie die 53-jährige Frau sie geschildert hatte: Unter dem Vorwand, Hilfe beim Ausfüllen von behördlichen Papieren zu benötigen, macht der 39-jährige an jenem 17. September einen Besuch bei der arglosen und gutmütigen Frau aus. Als sie seine sexuellen Avancen zurückweist, ohrfeigt er sie, er schlägt ihren Kopf auf eine Tischplatte, bevor er sich an ihr vergeht. Das Opfer ruft um Hilfe, eine Nachbarin alarmiert die Polizei. Wenig später wird der inzwischen aus der Wohnung geflüchtete Mann von einer Streife aufgegriffen und verhaftet.
Der stärkste Beweis für die Schuld des 39-Jährigen: DNA-Spuren des Opfers an seinem Geschlechtsteil, die unmittelbar nach der Tat gesichert worden waren. Bei der Verhandlung hatte der Angeklagte behauptet, dass es an jenem Abend zu keinem sexuellen Kontakt gekommen sei, er sogar die Hose nicht geöffnet haben will. „Das ist mit ihrer Darstellung nicht vereinbar“, sagte Richter Böhm.
Hilfeschreie und Verletzungen
Für den sexuellen Angriff spreche auch die Aussage der Nachbarin, die Hilfeschreie gehört hatte. Zudem trug die Frau erhebliche Verletzungen von jenem Abend davon, unter anderem ein blaues Auge und ein Hämatom. „Solche Selbstverletzungen macht niemand“, betonte Böhm und schloss aus, dass die Frau den Angeklagte zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hatte – schließlich sei der Mann für sie eine günstige Quelle für Drogeneinkäufe gewesen. „Dieses Gesamtbild und ihr widersprüchliches Einlassungsverhalten haben dazu beigetragen, dass sie sich selbst überführen“, verdeutlichte der Richter dem 39-Jährigen. Sehr negativ legte die Strafkammer dem Angeklagten aus, dass er seinem Opfer – trotz der eindeutigen Beweislage – die Aussage vor Gericht nicht ersparen wollte. Auch wenn eigentlich wenig zugunsten des Angeklagten sprach, blieb das Landgericht mit einer Gefängnisstrafe von vier Jahren deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre gefordert hatte.
Noch etwas länger dürfte den Prozessbeobachtern das Plädoyer des Verteidigers im Gedächtnis bleiben. Der ließ nämlich wissen, dass er große Probleme habe, die Mentalität von Menschen aus dem Kulturkreis des Angeklagten zu verstehen. Er habe seinem Mandanten nahegelegt, die Tat zuzugeben, doch „entweder ist ihm der Begriff Geständnis unbekannt“oder er sei von „extremem Mannesstolz“besessen.