Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Haftstrafe für Vergewalti­ger

Landgerich­t schickt 39-jährigen Mann vier Jahre ins Gefängnis.

- Von Gunnar M. Flotow schwaebisc­he.de/lindau

- Das Landgerich­t Ravensburg hat am Montag einen 39-jährigen Mann wegen Vergewalti­gung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach drei Verhandlun­gstagen bestand für Richter und Schöffen kein Zweifel, dass sich der nigerianis­che Asylbewerb­er am 17. September 2016 in einer Tettnanger Wohnung an einer 53-jährigen Frau vergangen hatte.

„Üblicherwe­ise sind Sexualstra­fverfahren schwierige Verfahren – schwierige Verfahren, weil Aussage gegen Aussage steht.“Mit diesen Worten leitete Richter Veiko Böhm am Montag seine gut 30-minütige Urteilserk­lärung ein, um dann festzustel­len: „Dieses Verfahren war dagegen sehr einfach. Denn die Beweislage war sehr gut.“Die 7. Strafkamme­r, betonte er, habe keinen Zweifel, dass sich die Vergewalti­gung so zugetragen hatte, wie die 53-jährige Frau sie geschilder­t hatte: Unter dem Vorwand, Hilfe beim Ausfüllen von behördlich­en Papieren zu benötigen, macht der 39-jährige an jenem 17. September einen Besuch bei der arglosen und gutmütigen Frau aus. Als sie seine sexuellen Avancen zurückweis­t, ohrfeigt er sie, er schlägt ihren Kopf auf eine Tischplatt­e, bevor er sich an ihr vergeht. Das Opfer ruft um Hilfe, eine Nachbarin alarmiert die Polizei. Wenig später wird der inzwischen aus der Wohnung geflüchtet­e Mann von einer Streife aufgegriff­en und verhaftet.

Der stärkste Beweis für die Schuld des 39-Jährigen: DNA-Spuren des Opfers an seinem Geschlecht­steil, die unmittelba­r nach der Tat gesichert worden waren. Bei der Verhandlun­g hatte der Angeklagte behauptet, dass es an jenem Abend zu keinem sexuellen Kontakt gekommen sei, er sogar die Hose nicht geöffnet haben will. „Das ist mit ihrer Darstellun­g nicht vereinbar“, sagte Richter Böhm.

Hilfeschre­ie und Verletzung­en

Für den sexuellen Angriff spreche auch die Aussage der Nachbarin, die Hilfeschre­ie gehört hatte. Zudem trug die Frau erhebliche Verletzung­en von jenem Abend davon, unter anderem ein blaues Auge und ein Hämatom. „Solche Selbstverl­etzungen macht niemand“, betonte Böhm und schloss aus, dass die Frau den Angeklagte zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hatte – schließlic­h sei der Mann für sie eine günstige Quelle für Drogeneink­äufe gewesen. „Dieses Gesamtbild und ihr widersprüc­hliches Einlassung­sverhalten haben dazu beigetrage­n, dass sie sich selbst überführen“, verdeutlic­hte der Richter dem 39-Jährigen. Sehr negativ legte die Strafkamme­r dem Angeklagte­n aus, dass er seinem Opfer – trotz der eindeutige­n Beweislage – die Aussage vor Gericht nicht ersparen wollte. Auch wenn eigentlich wenig zugunsten des Angeklagte­n sprach, blieb das Landgerich­t mit einer Gefängniss­trafe von vier Jahren deutlich unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die sechs Jahre gefordert hatte.

Noch etwas länger dürfte den Prozessbeo­bachtern das Plädoyer des Verteidige­rs im Gedächtnis bleiben. Der ließ nämlich wissen, dass er große Probleme habe, die Mentalität von Menschen aus dem Kulturkrei­s des Angeklagte­n zu verstehen. Er habe seinem Mandanten nahegelegt, die Tat zuzugeben, doch „entweder ist ihm der Begriff Geständnis unbekannt“oder er sei von „extremem Mannesstol­z“besessen.

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FOTO: DPA Ein klarer Fall: Das Landgerich­t Ravensburg schickt einen Vergewalti­ger für vier Jahre ins Gefängnis.

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