Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Die juristischen Folgen der Dieselaffäre für Volkswagen
Die Dieselaffäre bleibt für VW ein juristischer Großkampf an mehreren Schauplätzen. Eine Übersicht der Rechtsbaustellen:
Aktionärsklagen: Zahlreiche Anleger verlangen von Volkswagen Schadenersatz, weil sie nach dem Bekanntwerden von „Dieselgate“im September 2015 zunächst hohe Wertverluste bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen, die Ad-hoc-Mitteilung dazu sei zu spät gekommen. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben. Das Volumen der bisherigen Anlegerklagen geht bereits in die Milliarden.
Zivilklagen: Auch viele Autobesitzer wollen Entschädigung. In den USA erreichte der Konzern für Hunderttausende betroffene Dieselautos einen Vergleich – allein für die 2,0-Liter-Wagen kostet VW das 14,7 Milliarden Dollar. Händler und US-Bundesstaaten klagten ebenfalls. Zum Vergleich für die größeren 3,0-Liter-Motoren (1,2 Milliarden Dollar) kündigte der zuständige US-Richter seine Zustimmung an. In Deutschland entschieden verschiedene Gerichte: Die Manipulationen bedeuten keine Pflicht zur Kaufpreis-Erstattung. Doch es gibt auch andere Urteile. Hintergrund ist die Frage, ob die Fälschungs-Software ein so großer Mangel ist, dass Kunden vom Kauf zurücktreten können.
Strafrechtliche Ermittlungen jenseits der Marktmanipulation: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt außerdem wegen des Verdachts auf Betrug, allein hier geht es um 37 Beschuldigte. Gegen sechs weitere laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen Kohlendioxidangaben Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. In den USA bot ein vom FBI erarbeitetes „statement of facts“die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen. Unabhängig davon geht es dort aber weiter auch um die Schuld einzelner Personen. Ein Manager sitzt in Haft, ein Ingenieur hat sich schuldig bekannt. (dpa)