Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Lindauer Straße: Tempo 50 gilt auch ohne Schneefloc­ke

Geschwindi­gkeit nach und vor dem Friedrichs­hafener Ortsschild ist aus Sicherheit­sgründen begrenzt

- Von Tanja Poimer

FRIEDRICHS­HAFEN - Wer auf der Lindauer Straße stadtauswä­rts unterwegs ist, wird nach dem Friedrichs­hafener Ortsschild bis zur Abfahrt zum Gewerbegeb­iet Ost von einem Tempo-50-Schild eingebrems­t. Im Winter hing am selben Mast zusätzlich ein Verkehrsze­ichen mit einer Schneefloc­ke. Warum ist die Geschwindi­gkeit zur kalten Jahreszeit nur bei Schneefall begrenzt und ausgerechn­et im Sommer ständig, fragen sich deshalb einige Autofahrer – und liegen völlig falsch. Das Tempolimit gilt nämlich bei jedem Wetter das ganze Jahr in beiden Richtungen.

Die einfache Erklärung: Das Schneefloc­kenzeichen ist kein Zusatzschi­ld, zeigt also nicht an, dass Tempo 50 nur bei Schneefall einzuhalte­n ist. Es weist die Verkehrste­ilnehmer vielmehr darauf hin, „dass die Straße auf der Brücke bei bestimmten Witterungs­bedingunge­n glatt sein kann“, teilt Andrea Kreuzer, Sprecherin der Stadt Friedrichs­hafen, mit. Die Zusammenfa­ssung: Beide Verkehrsze­ichen gelten unabhängig voneinande­r. Weil die Verkehrsre­geln offenbar nicht jedem geläufig sind, will die Stadt in Zukunft Klarheit schaffen: „Um die Situation deutlicher zu machen, werden wir das Verkehrsze­ichen ,Schnee und Eisglätte’ im kommenden Winter an einem separaten Schilderma­st anbringen“, kündigt Andrea Kreuzer an. Dadurch soll eindeutig erkennbar sein, dass beide Hinweise gültig sind und nicht in Verbindung stehen. Den Auf- und Abbau des winterlich­en Schildes übernimmt der Bauhof üblicherwe­ise Mitte Oktober beziehungs­weise Mitte März.

Dass die Lindauer Straße samt Tempolimit nach dem Ortsschild Sache der Stadt ist, liegt an der B 31 – respektive daran, dass die Bundesstra­ße bislang mitten durch Friedrichs­hafen führt. Die Stadtsprec­herin erläutert dazu: „Wir sind nicht für Kontrollen auf Land- und Bundesstra­ßen zuständig, allerdings für die Geschwindi­gkeitsüber­wachung innerhalb des Stadtgebie­tes. Wenn die Landes- oder Bundesstra­ße (B 31) als Ortsdurchf­ahrt durch das Stadtgebie­t führt, ist die Stadt zuständig. Das gilt auch für Geschwindi­gkeitsmess­ungen auf der Bundesstra­ße innerhalb von Friedrichs­hafen.“Außerorts sei bei Kreis-, Land- und Bundesstra­ßen das Landratsam­t Bodenseekr­eis zuständig.

„Nächtliche Rasereien“

In der Lindauer Straße würden in regelmäßig­en Abständen Geschwindi­gkeitskont­rollen vorgenomme­n, und das rund um die Uhr, weil es Andrea Kreuzer zufolge „ immer wieder zu nächtliche­n Rasereien kommt“. Außerorts sei das Tempo in beiden Richtungen aus Sicherheit­sgründen reduziert: „Die Schutzeinr­ichtung der Brücke, also beispielsw­eise die Leit- und Schutzpfos­ten, gewährleis­ten nur bis 50 km/h einen sicheren Schutz der Verkehrtei­lnehmer. Bei 70 km/h würde das Schutzsyst­em der Brücke nicht ausreichen.“

 ?? FOTO: TANJA POIMER ?? Ob Sonnensche­in oder Schneefall: Weil die Leitpfoste­n der Brücke auf der Lindauer Straße nach beziehungs­weise vor dem Ortsschild Friedrichs­hafen nur für Geschwindi­gkeiten bis 50 km/h ausgelegt sind, werden die Autofahrer mit einem Tempolimit gebremst.
FOTO: TANJA POIMER Ob Sonnensche­in oder Schneefall: Weil die Leitpfoste­n der Brücke auf der Lindauer Straße nach beziehungs­weise vor dem Ortsschild Friedrichs­hafen nur für Geschwindi­gkeiten bis 50 km/h ausgelegt sind, werden die Autofahrer mit einem Tempolimit gebremst.

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