Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Jäger sollten zur Aufklärung beitragen
Zum Artikel „Polizei fahndet nach Wolfstöter“(11.8.) erreichte uns die folgende Zuschrift eines Lesers: Gesetze für nicht gut halten ist das eine, Gesetze brechen das andere. Es ist allgemein bekannt, dass kaum ein Jäger die Wiederkehr der großen Raubtiere Wolf und Luchs gutheißt. Jedoch wird dies von den Regierungen erwünscht.
Um dies zu gewährleisten, musste das Leben des Wolfes gesetzlich unter Schutz gestellt werden. Trotzdem wurde der Wolf am Schluchsee mit einem Jagdgewehr erschossen und somit das Gesetz gebrochen. Das Töten des Wolfes ist ein Gesetzesbruch wie die Wilderei und bringt den ehrenwerten Stand der Jägerschaft in schlechtes Licht.
Um dem Ruf der Jägerschaft nicht weiter zu schaden, wäre es sehr wünschenswert, dass die gesetzestreue Mehrheit der Jäger aus dem näheren Umkreis der Fundstelle des zu Unrecht erlegten Wolfes, die Täter nicht decken, sondern an der Aufklärung mitwirken. Auch ist es ratsam, dass die Justiz diese Tat nicht als Bagatelldelikt zu den Akten legt.
Sollte dies der Fall sein, spielt sie mit der Gefahr, dass sich ein größerer Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern der gewollten Rückkehr von Wolf und Luchs entwickeln könnte.
Markus Specker, Mahlstetten
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir für die Veröffentlichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalten müssen. Leserzuschriften stellen keine redaktionellen Beiträge dar. Anonyme Zuschriften können wir nicht veröffentlichen. Schwäbische Zeitung Karlstraße 16
88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebische-zeitung.de