Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
EU-Parlament gegen Glyphosat
Votum nicht bindend für Mitgliedsstaaten – Bundesministerien sind sich uneins
STRASSBURG (AFP) - Das Europaparlament lehnt die von der EUKommission vorgeschlagene Verlängerung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat um zehn Jahre ab. Stattdessen forderte das Straßburger Parlament am Dienstag ein endgültiges Aus für das Pestizid bis spätestens zum 15. Dezember 2022.
Damit soll den Landwirten eine fünfjährige Frist zur Entwicklung von Alternativen gegeben werden. Der Vorschlag des Umweltausschusses, die Zulassung bereits in drei Jahren auslaufen zu lassen, fand keine Mehrheit.
Zugleich forderte die EU-Volksvertretung strengere Auflagen für den Einsatz des Pestizids – etwa ein Verbot der Behandlung kurz vor der Ernte, wie das bereits in Deutschland gilt. Auch auf Spielplätzen und in Parks soll das Unkrautvernichtungsmittel nach dem Willen des Europaparlaments EU-weit verboten werden.
Mit der Entschließung will das Europaparlament ein politisches Signal an die EU-Staaten senden, die sich am Mittwoch in Brüssel erneut mit dem Streitthema befassen sollen. Das Votum sei für die Mitgliedsländer zwar nicht bindend, betonte der CDU-Umweltexperte Peter Liese. Es zeige aber, dass auch bei sehr umstrittenen Fragen Kompromisse möglich seien.
Das Europaparlament habe deutlich gemacht, dass Glyphosat „die rote Karte gezeigt werden muss“, sagte der deutsche Grüne Martin Häusling. Das Parlament schlage klare Regeln für eine Übergangszeit vor, während der die Landwirte ihren Betrieb auf „nachhaltigere Alternativen“umstellen können.
Der Einsatz des Unkrautvernichters ist in Europa hoch umstritten: Das Internationale Krebsforschungszentrum stuft die Chemikalie als „wahrscheinlich“krebserregend ein, Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU kamen zu einem anderen Schluss.
Kein Kompromiss in Sicht
Einen Tag vor der Sitzung in Brüssel zeichnete sich im Rat der Mitgliedsländer noch kein Kompromiss ab. Eine Reihe von Ländern billigen den Kommissionsvorschlag für eine Verlängerung um zehn Jahre, andere – etwa Frankreich und Österreich – sind dagegen. Deutschland dürfte sich wie bei früheren Abstimmungen enthalten, weil sich die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft nicht einig sind.
Für oder gegen eine Zulassung muss im Rat mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden. Nötig dafür sind mindestens 16 Staaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen.
Für Ärger hatte die Zulassung von Glyphosat schon 2016 gesorgt. Die EU-Staaten konnten sich damals nicht auf ein Verbot oder eine Verlängerung der Zulassung einigen. Die EU-Kommission verlängerte daraufhin die Zulassung vorläufig um anderthalb Jahre. Sie läuft am 15. Dezember aus.