Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Liegeplatzstreit landet vor Gericht
Vorort-Termin über Meinungsverschiedenheiten im Motor Yacht Club Obersee bringt keine Einigung
KRESSBRONN/GOHREN - Zu einem ungewöhnlichen Termin hat sich Liegeplatzinhaberin Edda Zimmermann mit Richter Harald Göller und Vertretern des Motor Yacht Clubs Obersee (MYCO) samt Rechtsanwälten getroffen. Wie berichtet, streiten die Vorstandschaft des Clubs und Klägerin Edda Zimmermann über eine vollzogene Schiffsverlegung und Neu-Zuweisung eines Liegeplatzes.
Der Streit, der bereits seit dem Frühjahr schwelt, geht in die nächste Runde: Edda Zimmermann, Eigentümerin einer größeren Motor-Yacht, klagt inzwischen gegen den Club, da die Vereinsverantwortlichen ihrer Ansicht nach ihr Boot ohne Einverständnis um einige Plätze eigenmächtig verlegt hätten. Aufgrund einer Behinderung sei die 78-jährige Dame nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe an Bord zu gelangen, da der neue Platz einen zu kurzen und zu wackeligen Steg habe. „Zudem gibt es hier keinen TV-Anschluss und meine Badeleiter müsste versetzt werden, da diese mich an dem neuen Platz beim Einstieg behindert“, argumentierte die aufgebrachte YachtBesitzerin.
Um die Wogen in einem Vergleichsgespräch zu glätten, lud Richter Harald Göller zu einem VorortTermin. Der Rechtssprecher stellte dabei fest, dass die Umlegung der Yacht ohne Zustimmung der Klägerin auf einen nur wenige Meter benachbarten Platz grundsätzlich nicht in Ordnung gewesen sei. Er plädierte jedoch für eine einvernehmliche Lösung, da eine Auseinandersetzung vor Gericht keine Gewinner brächte: „Der Klügere gibt nach. Selbst wenn Sie als Siegerin in einem Prozess he- rausgingen, würden sie in ihrem Verein wohl nicht mehr glücklich werden“, meinte Göller in Richtung der Klägerin.
Nachdem Club-Vorstand Paul Minz auf Anregung des Richters vorschlug, den Steg des „neuen“Liegeplatzes um einen Meter zu verlängern, einen TV-Anschluss zu legen sowie den Steg zu stabilisieren, schien eine Einigung in Sicht: „Wir werden ihren Vorschlag intern diskutieren und ihnen Bescheid geben“, meinte Zimmermanns Rechts- anwalt, was seine Mandantin allerdings vollkommen anders sah: „Auf gar keinen Fall. Ich werde diese Lösung nicht akzeptieren und bestehe auf meinen ehemaligen Platz. Außerdem müsste ich künftig rückwärts in die Box einfahren, um sicherer zusteigen zu können, das aber kann ich nicht“, sagte Edda Zimmermann. Sie warf der Vorstandschaft darüber hinaus vor, dass diese ältere Mitglieder nach und nach aus dem Club vergraulen wolle und systematisch Mobbing betreibe, was Paul Minz ve- hement bestritt: „Das ist absolut falsch und eine unglaubliche Unterstellung. Wir kommen ihnen entgegen und sie lenken in keiner Weise ein.“
Richter Göller empfahl der Klägerin schließlich, sich nochmals über den Vorschlag der Vorstandschaft Gedanken zu machen, einzulenken und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, denn: „Ich werde am 22. Dezember eine Entscheidung fällen, so oder so.“Seitens der Clubführung dagegen steht fest: „Wir kommen den Wünschen unseres Mitglieds entgegen. Das Rückwärtseinfahren in die Box kann man übrigens erlernen“, bemerkte Paul Minz und sein stellvertretender Vorsitzender, Peter Krämer, nickte zustimmend.
Der Rechtsanwalt der Klägerseite widersprach jedoch: „Möglicherweise muss ein Gutachten erstellt werden, um festzustellen, ob eine rückwärtige Einfahrt für Frau Zimmermann an dieser Stelle überhaupt möglich und zumutbar ist.“