Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Mordprozess Hoßkirch: Anklage verlesen
35-Jähriger soll Ehefrau ermordet haben – Verhandlungstag endet nach wenigen Minuten
HOSSKIRCH - Der Auftakt des Mordprozesses gegen einen 35 Jahre alten Mann aus Hoßkirch vor dem Landgericht Ravensburg ist am Donnerstagvormittag nach wenigen Minuten zu Ende gewesen. Nachdem Staatsanwalt Peter Spieler die Anklage verlesen hatte, beendete Richter Stefan Maier die Sitzung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor, seine Ehefrau am Abend des 25. Februar in der gemeinsamen Wohnung erwürgt und anschließend versucht zu haben, einen Autounfall vorzutäuschen. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift verlas, soll der Angeklagte die Leiche der 30-Jährigen zunächst auf den Rücksitz ihres Mercedes Vito gelegt haben. Auf dem Gemeindeverbindungsweg nach Tafertsweiler soll er die Tote auf dem Fahrersitz platziert und angeschnallt haben. Vom Beifahrersitz aus soll er das Auto mit Automatikgetriebe auf einen Acker gesteuert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich bei der Fahrt selbst schwere Verletzungen zuzog: Er wurde am Tag darauf etwa 100 Meter vom Auto entfernt bewusstlos auf dem Acker gefunden.
Als Motive für die Tat führte Staatsanwalt Peter Spieler die erheblichen Ehestreitigkeiten an, die das Paar gehabt haben soll. Das Paar wollte sich angeblich trennen. Laut Spieler soll der Angeklagte Angst davor gehabt haben, dass seiner Frau dann möglicherweise das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zugesprochen worden wäre. Außerdem soll er eine außereheliche Beziehung geführt haben, bei der die Ehefrau ebenfalls im Weg gestanden sein soll.
Tränen im Gerichtssaal
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte, unterbrach Richter Stefan Maier die Hauptverhandlung bis Donnerstag, 16. November. Bei vielen Zuhörern im Schwurgerichtssaal machte sich Verwunderung breit. Die Nebenkläger, die Eltern und der Bruder der Getöteten, verließen den Saal unter Tränen. Das Interesse an der Verhandlung war groß: Die Plätze im Zuhörerbereich waren komplett belegt.
Staatsanwalt Peter Spieler erläuterte den Pressevertretern anschließend, warum der Prozessauftakt so kurz dauerte. „Der Grund dürfte der Beschleunigungsgrundsatz sein“, sagte er. Demnach hat ein Verdächtiger, der in Untersuchungshaft sitzt, ein Recht darauf, dass das Gericht so schnell wie möglich ein Urteil spricht. Ursprünglich war der Prozessbeginn auf Januar 2018 angesetzt. Weil sich am Landgericht Ravensburg nun ein Zeitfenster aufgetan hat, wurde der Prozess nun vorgezogen. Allerdings stehen an vielen Verhandlungstagen nur wenige Stunden zur Verfügung. „Die heutige Sitzung war von Anfang an so geplant“, sagte Spieler. Der psychiatrische Sachverständige, der als Nächstes gehört werde, sei nicht geladen gewesen.
Der Täter trug wohl Handschuhe
Der Staatsanwalt ging außerdem noch etwas näher auf die Hintergründe der Tat ein. „Die Beschädigungen am Fahrzeug haben nicht zu einem tödlichen Unfall gepasst“, sagte er. „Das Automodell hat keine Mittelkonsole, sodass man auch als Beifahrer an die Pedale kommen kann.“Bei der Obduktion der Leiche sei festgestellt worden, dass der Tod durch Ersticken eintrat. „Die Frau wurde mutmaßlich erwürgt“, sagte er. Die Leiche habe keine Würgemale aufgewiesen. Sie habe lediglich Blutungen in den Augen gehabt und ihr Kehlkopf sei geschwollen gewesen. Am Hals der Frau seien aber keine Spuren des Mannes gefunden worden. „Wir gehen davon aus, dass er Handschuhe trug“, sagte Spieler.
Der Verdacht richtete sich laut Spieler schnell gegen den Ehemann des Opfers. „Ihre Familie äußerte den Verdacht, dass ein Tötungsdelikt vorliegt, weil sie von den gravierenden Eheproblemen wusste“, sagte er. Außerdem habe sich herausgestellt, dass der Angeklagte ein außereheliches Verhältnis hatte. „Die Frau stand der Beziehung mit der Geliebten im Wege“, sagte Spieler. Außerdem habe er weder „Wochenendpapa“werden noch Unterhalt für Frau und Kinder zahlen wollen.
Zur Tat habe sich der Angeklagte bisher nicht geäußert. „Er sagt, er könne sich an nichts erinnern. Er bestätigte zwar, dass es Eheprobleme gab, aber er gab auch an, dass er sich nicht vorstellen könne, dass er seiner Frau etwas angetan und eine Geliebte gehabt habe“, sagte er. Die Kinder des Paares sind noch klein. Die Mutter hat zum Zeitpunkt ihrer Ermordung ihr jüngeres Kind noch gestillt.
Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, 16. November, um 11 Uhr am Landgericht Ravensburg fortgesetzt.