Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Bauprojekt ärgert Anwohner
Fischbacher fürchten unter anderem Parkprobleme
FRIEDRICHSHAFEN - Ein Bauzaun an der Zeppelinstraße verrät schon seit längerer Zeit: Da kommt was Neues. Ein altes Einfamilienhaus wurde abgerissen, zwei neue Mehrfamilienhäuser sollten entstehen. Doch die Bagger ließen nach dem Abriss lange auf sich warten. Grund war offenbar der Einspruch eines Nachbarn.
Nicht der Fakt zweier Neubauten ärgert Martin Roscher, dessen Grundstück südlich an das Bauvorhaben anschließt, sondern die Ausführung. Das hintere Gebäude sei mit 8,40 Meter deutlich höher geplant worden als die von der Stadt eigentlich genehmigten sieben Meter Firsthöhe, sagt er.
Ursprünglich sollten es sogar 12,80 Meter werden, so Roscher. Außerdem fehlten Parkplätze. Das Problem liegt für ihn in der Bauverbotszone, die seit 1938 für das Gebiet südlich der B 31 gilt.
Die Gärten hinter den ersten Häusern entlang der Zeppelinstraße sollten ursprünglich erhalten bleiben. Doch daran halte sich offenbar schon seit vielen Jahren niemand mehr. Auch Roschers Haus steht übrigens in der Bauverbotszone. Sondergenehmigungen machten es möglich. Da es für das Gebiet aber keinen Bebauungsplan gibt, gilt Landesbaurecht, was sich beispielsweise auf die Anzahl der Parkplätze pro Wohneinheit auswirkt.
Rechnung kommt
Statt wie vielerorts im Bebauungsplan festgelegte zwei vorgeschriebenen Stellplätzen pro Wohneinheit, sei hier nur ein Stellplatz vorgeschrieben. „Ganz Fischbach wird zugeparkt, wenn das so weitergeht“, beklagt sich Roscher, der sich als Sprecher mehrerer Nachbarn bezeichnet. Diese hätten ihre offiziellen Einsprüche gegen das Vorhaben aber inzwischen weitgehend zurückgezogen – wohl aus finanziellen Gründen.
Laut Martina Otto, die das benachbarte Friseurgeschäft „Haarmacher Otto“betreibt, hätten zunächst insgesamt rund zehn Leute Einspruch beim zuständigen Regierungspräsidium eingelegt. Doch die Verwaltungsgebühren schreckten sie vor einem weiteren Vorgehen ab. 50 Euro hätte sie bezahlen müssen. Wenn sie ihren Einspruch beibehalten wollte, wären weitere 100 Euro angefallen.