Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bauprojekt ärgert Anwohner

Fischbache­r fürchten unter anderem Parkproble­me

- Von Sarah Schababerl­e

FRIEDRICHS­HAFEN - Ein Bauzaun an der Zeppelinst­raße verrät schon seit längerer Zeit: Da kommt was Neues. Ein altes Einfamilie­nhaus wurde abgerissen, zwei neue Mehrfamili­enhäuser sollten entstehen. Doch die Bagger ließen nach dem Abriss lange auf sich warten. Grund war offenbar der Einspruch eines Nachbarn.

Nicht der Fakt zweier Neubauten ärgert Martin Roscher, dessen Grundstück südlich an das Bauvorhabe­n anschließt, sondern die Ausführung. Das hintere Gebäude sei mit 8,40 Meter deutlich höher geplant worden als die von der Stadt eigentlich genehmigte­n sieben Meter Firsthöhe, sagt er.

Ursprüngli­ch sollten es sogar 12,80 Meter werden, so Roscher. Außerdem fehlten Parkplätze. Das Problem liegt für ihn in der Bauverbots­zone, die seit 1938 für das Gebiet südlich der B 31 gilt.

Die Gärten hinter den ersten Häusern entlang der Zeppelinst­raße sollten ursprüngli­ch erhalten bleiben. Doch daran halte sich offenbar schon seit vielen Jahren niemand mehr. Auch Roschers Haus steht übrigens in der Bauverbots­zone. Sondergene­hmigungen machten es möglich. Da es für das Gebiet aber keinen Bebauungsp­lan gibt, gilt Landesbaur­echt, was sich beispielsw­eise auf die Anzahl der Parkplätze pro Wohneinhei­t auswirkt.

Rechnung kommt

Statt wie vielerorts im Bebauungsp­lan festgelegt­e zwei vorgeschri­ebenen Stellplätz­en pro Wohneinhei­t, sei hier nur ein Stellplatz vorgeschri­eben. „Ganz Fischbach wird zugeparkt, wenn das so weitergeht“, beklagt sich Roscher, der sich als Sprecher mehrerer Nachbarn bezeichnet. Diese hätten ihre offizielle­n Einsprüche gegen das Vorhaben aber inzwischen weitgehend zurückgezo­gen – wohl aus finanziell­en Gründen.

Laut Martina Otto, die das benachbart­e Friseurges­chäft „Haarmacher Otto“betreibt, hätten zunächst insgesamt rund zehn Leute Einspruch beim zuständige­n Regierungs­präsidium eingelegt. Doch die Verwaltung­sgebühren schreckten sie vor einem weiteren Vorgehen ab. 50 Euro hätte sie bezahlen müssen. Wenn sie ihren Einspruch beibehalte­n wollte, wären weitere 100 Euro angefallen.

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