Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Das ändert sich 2018 für Auto- und Radfahrer
Die Abgasuntersuchung erfolgt künftig stets am Auspuff – Neue Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer
Das Jahr 2018 bringt für Autofahrer einige Änderungen, unter anderem bei der Abgasuntersuchung und den Winterreifen. Radler können dann auch im ICE ihr Zweirad mitnehmen und müssen sich bei der Beleuchtung auf Neuerungen einstellen.
Der schlechten Luft geht es gleich zu Jahresbeginn an den Kragen. Denn einige Neuerungen für Autofahrer betreffen die Abgase. Ab dem 1. Januar 2018 reicht es bei der Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Dann ist die sogenannte Endrohrmessung Pflicht. „Bislang war es so, dass auf die Endrohrmessung verzichtet werden konnte, wenn beim Auslesen der OnboardDiagnose kein Fehler festgestellt wurde“, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). „Durch die Endrohrmessung kann jetzt sicher erkannt werden, wenn die Abgasreinigung nicht mehr einwandfrei funktioniert.“Eine Neuerung, die nicht zuletzt auch im Zuge der „Dieselgate“-Affäre von Volkswagen schneller den Weg in die Gesetzesbücher gefunden habe.
Ab dem 1. September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTPZyklus ermittelten Werten berechnet. „Das WLTP-Verfahren soll realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn während der bisher verwendete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTPVerfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet. „Für viele Neuwagen wird die Kfz-Steuer dadurch steigen.“
Schärfere Grenzwerte
Bei den Schadstoffklassen müssen ab 1. September alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: „Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung wohl nur mit einem Partikelfilter schaffen“, schätzt Smetanin. Es gilt zudem ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTPZyklus von 60 mg pro Kilometer. Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) gemessen, also im Realverkehr, liegt der Grenzwert bei 126 mg.
Eine neue Kennzeichnung wird 2018 für Winter- und Ganzjahresreifen verpflichtend. „Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, einer Schneeflocke vor einem Berg“, erläutert Goldkamp. Bisher ist es auch ausreichend, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet sind. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Bis dahin dürfen alte Reifen weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Wer neue, nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen damit fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Vorgeschrieben ist bei allen Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. „Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte schnell an den Unfallort gelangen“, sagt Smetanin. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Er kann aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle aufgebaut.
Die Bahn hat das Fahrradjahr 2018 bereits mit dem Winterfahrplan im Dezember eingeläutet. Denn mit der Einführung der ICE-4-Züge gibt es erstmals auch Fahrradstellplätze in einem ICE. „Das ist ein Novum, denn bisher war die Mitnahme normaler Fahrräder im Fernverkehr nur in Intercity-Zügen möglich“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad. „Wollte man ein Fahrrad im ICE mitnehmen, brauchte man ein Faltrad, das übrigens kostenlos mitfährt.“Mit acht Fahrradplätzen pro Zug sei das Angebot zwar noch recht überschaubar, aber immerhin ein Anfang.
Strengere Regeln gelten ab 2018 für neu gekaufte Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind. „Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie ,Z’ an der Rückseite“, sagt der Radexperte. Vorgeschrieben ist auch eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt. „Das trifft im Grunde auf alle Kinderanhänger zu.“Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden. (dpa)