Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Uferrenaturierung: Vorsitzende kritisiert späte Klage
Kläger angehört – Entscheidung des Landgerichts zu den Grundstücksgrenzen steht am Donnerstag an
RAVENSBURG/KRESSBRONN - Der Tenor in der Uferrenaturierung in Kressbronn bleibt der gleiche: Auch die Vorsitzende Richterin, Gabriele Uhl, hat bei der Anhörung der Kläger im Verfahren um die Festlegung der Grundstücksgrenzen am Donnerstagvormittag im Landgericht Ravensburg vor der sechsten Zivilkammer zu bedenken gegeben, wieso die Kläger sich erst „wenige Tage bevor überhaupt die Bagger anrollen, gegen die Pläne, die seit 16 Jahren bestehen, wehren wollen“. Außerdem stellte sie infrage, ob der Rechtsweg überhaupt zulässig sei.
Seit 16 Jahren steht fest, dass der Uferabschnitt in Kressbronn renaturiert werden soll. Dieser Planfeststellungsbeschluss, betonte Uhl, sei unanfechtbar bestandskräftig. Im vergangenen Juni folgte die Klage zu den Grundstücksgrenzen von Dieter und Fabian Baur, Vater und Sohn, denen beide je ein Grundstück mit direkter Uferangrenzung gehört. Da waren die Bauarbeiten zur Fönschutzwand bereits angelaufen, im Dezember schließlich rückten die Baumaschinen für die eigentliche Uferrenaturierung an (die Schwäbische Zeitung berichtete). Die Richterin wies beide Kläger darauf hin, dass sie ihre Grundstücke erst nach dem Planfeststellungsbeschluss gekauft haben, weshalb sich die Vorsitzende nicht auf die späte Klage einlassen wollte: „Sie wissen seit Jahren, dass dort ein Weg entlang führen soll“, sagte sie.
Pläne seit Jahren bekannt
„Ich sehe auch den Verfügungsgrund als zweifelhaft an“, sagte sie. Schließlich sei seit Jahren bekannt, was geplant sei – eben seit es den Planfeststellungsbeschluss gebe. „Die Dringlichkeit besteht nicht erst, wenn die Bagger anrollen“, sagte sie. Uhl betonte immer wieder, dass es in diesem Verfahren nicht darum gehe, das Grundstück zu enteignen. Es gehe auch nicht darum, wo die Linie auf den Unterlagen, die während der Anhörung gesichtet worden sind, liegen. „Es geht darum, wie diese Linien zu qualifizieren sind“, sagte Uhl.
Und es gehe um den Eingriff in umstrittenes Eigentum. „Sie wollen abwehren, dass das Land den Planfeststellungsbeschluss ausführt“, sagte sie an die Kläger und deren Anwälte gerichtet. „Und das ist ein rein öffentlich-rechtliches Anliegen und kein zivilrechtliches.“Dass sie als Richterin den Rechtsweg infrage stelle, habe nichts damit zu tun, dass sie den einfachsten Weg für sich wähle, betonte Uhl. Es sei leichter, wenn sie nun eine Entscheidung treffen würde und natürlich sei es möglich, dass das Oberlandesgericht dies anders sehe. Der Anwalt der Kläger begründete die späte Klage damit, dass sich die Pläne ständig ändern würden. Er sei sich sicher, dass die Grundstücksgrenzen falsch seien und die Wege auf dem Grundstück der Anlieger verlaufen würden. Er beharrte darauf, dass er sich die Zuständigkeit des Rechtswegs angeschaut habe und bezog sich dabei auf das Wassergesetz.
Eine Entscheidung soll am Donnerstag, 11. Januar, um 9 Uhr vor dem Landgericht in Ravensburg getroffen werden.