Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Glossar zu den wichtigsten Begriffen
Grundschuld und Hypothek: Einer Grundschuld muss – im Gegensatz zur Hypothek – keine Forderung des Gläubigers zugrunde liegen, auch wenn dies in der Praxis fast immer der Fall ist. Sie bleibt auch bei fortschreitender Tilgung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Nach Rückzahlung kann sie ohne eine Neueintragung als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden. Deshalb hat die Grundschuld als Kreditsicherheit bei Baufinanzierungen die Hypothek verdrängt. Kaufnebenkosten: Bestimmte Rechtsgeschäfte müssen vor einem Notar abgeschlossen werden, beispielsweise der Kauf einer Immobilie oder eine Grundschuldbestellung für die finanzierende Bank. Der Notar berechnet für seine Tätigkeit die gesetzlich festgelegten Gebühren. Hinzu kommen eventuell Auslagen des Notars und außerdem die gesetzliche Umsatzsteuer. Dazu kommt die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Datenbankauskunft: Mithilfe einer Datenbankauskunft können Banken Informationen über die wirtschaftliche Situation der Kunden bekommen, um deren Fähigkeit zur Rückzahlung eines Darlehens einschätzen zu können und zu entscheiden, ob ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Die bekannteste Datenbankauskunft ist die sogenannte Schufa-Auskunft. Solche Abfragen werden nach Angaben des Bankenverbandes nicht ohne das Einverständnis des Kunden getätigt. Zinsbindung: In Deutschland ist es bei der Baufinanzierung üblich, den Zinssatz für den Hauskredit für einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr festzulegen. Die Dauer dieser Zinsfestschreibung wird auch Zinsbindung oder Zinsbindungsfrist genannt. Kreditnehmer können sich so gegen steigende Zinsen absichern. Das Risiko besteht nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung: Dann müssen sich Eigenheimbesitzer um eine Anschlussfinanzierung mit neuem Zins kümmern. Forwarddarlehen: Ein Forwarddarlehen funktioniert wie eine normale Anschlussfinanzierung, mit der Besonderheit, dass der neue Zinssatz deutlich vor dem Ende der alten Zinsbindungsfrist festgeschrieben wird. Die Bank verlangt für die frühe Kreditzusage einen Aufschlag. Dessen Höhe hängt davon ab, wie die Bank die Zinsentwicklung einschätzt. In der Vergangenheit lag der Aufschlag bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat bis zur Ablösung des alten Darlehens. (sz)