Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Informationspflicht über Fehler in Verträgen
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Klartext zu unwirksamen Klauseln
HAMBURG (AFP) - Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Energieversorger müssen ihre Kunden über unwirksame Klauseln in ihren Verträgen deutlich informieren. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte. Sie hatte das Urteil gegen den Versicherungskonzern Allianz erstritten, zu dem nun die Begründung vorliegt.
Eine weitere Konsequenz: „Versicherungskonzerne haben es nun schwerer, unrechtmäßig Geld von ihren Kunden einzubehalten“, erklärte Michael Knobloch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wirkung in die Zukunft
Verbände wie die Verbraucherzentralen konnten bislang Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln in ihren Verträgen auf Unterlassung verklagen – dies wirkt im Erfolgsfall in die Zukunft. Bereits betroffene Kunden aber verlangten laut Knobloch sehr selten rückwirkend Erstattung, da sie oft gar nicht wissen, dass sie einen finanziellen Schaden erlitten haben.
Umsetzung noch zu klären
DerBGHur teilte aber nun, dass parallel auch ein so genannter Folgen beseitigung san spruch besteht. Den betroffenen Kunden gegenüber muss ein Unternehmen nun „Klartext reden“, wenn es mit umstrittenen Klauseln gearbeitet habe, erläuterte Knobloch. Wie genau Firmen diese In format ions pflicht erfüllen müssen, muss das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart noch klären.
Für die Verbraucher zentrale aber steht fest: Die Entscheidung des BGH habe weitreichende Folgen für den Verbraucher schutz insgesamt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Versicherung. Die im Urteil getroffenen Wertungen gelten aber laut Verbraucher zentrale auch für andere Konsummärkte wie Banken oder Energieversorger.