Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Lange Haft für Todesschützen
Ein 42-Jähriger muss für zwölf Jahre ins Gefängnis
BAD WURZACH/RAVENSBURG - Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat einen 42-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass der Täter in seiner Wohnung in Bad Wurzach auf einen 37Jährigen geschossen hatte, der an seinen Verletzungen verstarb.
Mit dem Urteil schloss sich das Gericht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Peter Spieler an. Die Verteidigung hatte auf fünf Jahre plädiert. Kammervorsitzender Stefan Meier kritisierte die Verteidiger in seiner Urteilsbegründung. Durch sie habe ihr Mandant „nichts gewonnen“. Hätte die Verteidigung sich anders verhalten und der Angeklagte ein klares Geständnis abgelegt, hätte sich das auf die Länge der Haftstrafe ausgewirkt, sagte der Vorsitzende.
Dem tödlichen Schuss am 1. Oktober 2017 in Bad Wurzach war ein Streit zwischen dem 37-jährigen späteren Opfer und dem 42-jährigen Angeklagten vorausgegangen. Grund war ein Darlehen von mehreren Tausend Euro, das Letzterer dem 37-jährigen Geschäftsmann nicht zurückbezahlt und sich stattdessen ein Auto gekauft hatte.
In seiner Wohnung hatte der 42jährige Verurteilte nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer halbautomatischen Kurzwaffe dem 37-jährigen Opfer in den Bauch geschossen, nachdem dieser den Schützen zur Rede stellen wollte. Der Familienvater starb einige Stunden später an seinen Verletzungen in der Oberschwabenklinik in Ravensburg.
Für eine Verurteilung wegen Mordes fehlten in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage die Mordmerkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Im Beisein der Witwe, die durch Rechtsanwalt Klaus Martin Rogg als Nebenkläger vertreten wurde, und deren Kinder hatten 80 Gegner und Freunde des Angeklagten nach Einlasskontrollen den Saal 1 des Landgerichts gefüllt. Nach Ende der Hauptverhandlung bestand kurzzeitig die Gefahr von Tumulten zwischen beiden Gruppen.