Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
CDU fordert Bebauungsplan für Oberleimbach
In Riedheim sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen – Ortschaftsrat lehnt den Bauantrag ab
MARKDORF (bw) - Eigentlich war der Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Oberleimbach von der Tagesordnung abgesetzt worden, trotzdem sorgte er zum Ende der Beratungen im Technischen Ausschuss in Markdorf für eine hitzige Diskussion. Laut Bauantrag sollen im Stadtteil Riedheim, auf einem Grundstück in Oberleimbach, zwei Häuser mit jeweils fünf Wohnungen entstehen.
Am Montag hatte der Ortschaftsrat Riedheim den Antrag einstimmig abgelehnt, da dieses Projekt nicht zum dörflichen Charakter der Umgebungsbebauung passe. Die CDUFraktion sei von den Dimensionen des Projekts überrascht worden, erklärte Gemeinderat Alfons Viellieber. Deshalb beantrage die CDUFraktion eine Veränderungssperre und die Erstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich. Die bestehende Klarstellungssatzung „Oberleimbach“beinhalte keinerlei Festlegung zu Höhe und Größe von Bauvorhaben. Es gelte den dörflichen Charakter in dem Bereich zu erhalten, zudem würde bei einer Umsetzung des Projekts der Verkehr deutlich zunehmen.
Eine bessere Information wünschte sich Gemeinderätin Kerstin Mock, aus vorgelegtem Lageplan sei nicht ersichtlich, dass es nebenan einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb gebe. Gemeinderätin Christiane Oßwald kritisierte, dass es vor der Beratung keine Ortsbesichtigung gegeben habe.
Eine Beratung in der TA-Sitzung sei notwendig gewesen, um vorgegebene Fristen einzuhalten, entgegnete Bauamtsleiter Michael Schlegel. Zudem entspreche der Bauantrag geltendem Recht, deshalb sei von einer normalen Beratung ausgegangen worden. Bei der Erstellung der Klarstellungssatzung im Jahr 2007 sei auf genauere Festlegungen verzichtet worden, stellte Bürgermeister Georg Riedmann fest. Zudem befinde sich das Bauvorhaben in einem regionalen Grüngürtel, deshalb sei derzeit kein Bebauungsplan möglich. Das Vorhaben sei nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu bewerten. Was Kerstin Mock zu der Bemerkung veranlasste: „Der Grünzug darf nicht überplant, aber er darf bebaut werden.“
Die Absetzung des Bauantrags bedauerte Dietmar Bitzenhofer. Das Bauvorhaben sei aufgrund der Klarstellungssatzung rechtlich zulässig und eine Entscheidung möglich. Ein Bebauungsplan sei derzeit nicht machbar. Viele Bewohner aus Oberleimbach verfolgten mit großem Interesse die Diskussion im Ausschuss. Für sie stand ebenfalls fest, das geplante Bauvorhaben passt nicht in die Umgebung, bei Ein- oder Zweifamilienhäusern wäre das anders.