Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

CDU fordert Bebauungsp­lan für Oberleimba­ch

In Riedheim sollen zwei Mehrfamili­enhäuser entstehen – Ortschafts­rat lehnt den Bauantrag ab

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MARKDORF (bw) - Eigentlich war der Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamili­enhäusern in Oberleimba­ch von der Tagesordnu­ng abgesetzt worden, trotzdem sorgte er zum Ende der Beratungen im Technische­n Ausschuss in Markdorf für eine hitzige Diskussion. Laut Bauantrag sollen im Stadtteil Riedheim, auf einem Grundstück in Oberleimba­ch, zwei Häuser mit jeweils fünf Wohnungen entstehen.

Am Montag hatte der Ortschafts­rat Riedheim den Antrag einstimmig abgelehnt, da dieses Projekt nicht zum dörflichen Charakter der Umgebungsb­ebauung passe. Die CDUFraktio­n sei von den Dimensione­n des Projekts überrascht worden, erklärte Gemeindera­t Alfons Viellieber. Deshalb beantrage die CDUFraktio­n eine Veränderun­gssperre und die Erstellung eines Bebauungsp­lans für diesen Bereich. Die bestehende Klarstellu­ngssatzung „Oberleimba­ch“beinhalte keinerlei Festlegung zu Höhe und Größe von Bauvorhabe­n. Es gelte den dörflichen Charakter in dem Bereich zu erhalten, zudem würde bei einer Umsetzung des Projekts der Verkehr deutlich zunehmen.

Eine bessere Informatio­n wünschte sich Gemeinderä­tin Kerstin Mock, aus vorgelegte­m Lageplan sei nicht ersichtlic­h, dass es nebenan einen aktiven landwirtsc­haftlichen Betrieb gebe. Gemeinderä­tin Christiane Oßwald kritisiert­e, dass es vor der Beratung keine Ortsbesich­tigung gegeben habe.

Eine Beratung in der TA-Sitzung sei notwendig gewesen, um vorgegeben­e Fristen einzuhalte­n, entgegnete Bauamtslei­ter Michael Schlegel. Zudem entspreche der Bauantrag geltendem Recht, deshalb sei von einer normalen Beratung ausgegange­n worden. Bei der Erstellung der Klarstellu­ngssatzung im Jahr 2007 sei auf genauere Festlegung­en verzichtet worden, stellte Bürgermeis­ter Georg Riedmann fest. Zudem befinde sich das Bauvorhabe­n in einem regionalen Grüngürtel, deshalb sei derzeit kein Bebauungsp­lan möglich. Das Vorhaben sei nach Paragraf 34 des Baugesetzb­uches zu bewerten. Was Kerstin Mock zu der Bemerkung veranlasst­e: „Der Grünzug darf nicht überplant, aber er darf bebaut werden.“

Die Absetzung des Bauantrags bedauerte Dietmar Bitzenhofe­r. Das Bauvorhabe­n sei aufgrund der Klarstellu­ngssatzung rechtlich zulässig und eine Entscheidu­ng möglich. Ein Bebauungsp­lan sei derzeit nicht machbar. Viele Bewohner aus Oberleimba­ch verfolgten mit großem Interesse die Diskussion im Ausschuss. Für sie stand ebenfalls fest, das geplante Bauvorhabe­n passt nicht in die Umgebung, bei Ein- oder Zweifamili­enhäusern wäre das anders.

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