Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Renaturierung: CDU ist mit Antwort nicht zufrieden
Regierungspräsidium lehnt Antrag der Christdemokraten ab – Aber die Idee dahinter sei „gut“
KRESSBRONN - Ohne Aufschüttung kein Weg: Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Antrag der CDU, zumindest einen Teil der Uferrenaturierung auf den öffentlichen Flächen umzusetzen, abgelehnt. „Unser Ziel war es mit dem Antrag, dass Alternativen geprüft werden – und das ist aus unserer Sicht nicht geschehen“, sagt Karl Bentele auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Deshalb wolle man „dranbleiben“.
Wie berichtet hatte die Kressbronner CDU-Fraktion in der Gemeinderatssitzung im Juni einen entsprechenden Antrag der Gemeindeverwaltung überreicht, mit dem sie die Prüfung eines vorläufigen Weges im öffentlichen Bereich vor den Grundstücken der betroffenen Anlieger forderte. Bürgermeister Daniel Enzensperger versprach, sich mit Regierungspräsidium und Landratsamt zusammenzusetzen. „Wir sind dem Wunsch nachgekommen und können sagen, dass Gemeinde und Regierungspräsidium die Idee hinter dem Antrag für eine gute Idee halten. Leider ist die Umsetzung sehr schwierig“, sagte Bürgermeister Daniel Enzensperger in der jüngsten Sitzung am Mittwoch. Deshalb lehne das Regierungspräsidium den Antrag ab, gab Enzensperger weiter, ohne weitere Gründe zu nennen.
Auf Nachfrage mehr Details
„Diese pauschale Ablehnung ,geht nicht, gibt’s nicht’ finden wir unbefriedigend“, so Karl Bentele im SZGespräch. Denn die CDU-Fraktion habe mit ihrem Antrag gehofft, dass Alternativen geprüft würden, um in naher Zukunft einen Teil der Uferrenaturierung samt Uferweg zumindest auf den öffentlichen Flächen umzusetzen. Denn man müsse das Ufer ganzheitlich sehen: „Eine Bodan-Promenade macht nur Sinn, wenn sich ein Uferweg anschließt“, so der Fraktionsvorsitzende.
Auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung geht Regierungspressesprecher Daniel Hahn in der Begründung für die Ablehnung des Antrags ein bisschen mehr ins Detail: „Die Herstellung des Uferwegs ohne die im Rahmen der Planfeststellung vorgesehene Anschüttung ist nicht möglich. Eine Anschüttung nur im Bereich des vorgesehenen Uferweges ist – in einer Weise, die vom Planfeststellungsbeschluss abgedeckt wäre – nicht ausreichend stabil und kommt deswegen aus Sicherheitsgründen auch als Provisorium nicht in Betracht.“Andere Ausführungsvarianten seien vom bestandskräftigen Planfeststellungbeschluss nicht umfasst, heißt es vonseiten des Regierungspräsidiums.
Die CDU hatte in der Juni-Sitzung ihren Unmut über das Vorgehen in Sachen Uferrenaturierung geäußert (die SZ berichtete). Denn nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sei zu erwarten, dass weitere gerichtliche Urteile abgewartet würden – und dies könne erneut Jahre dauern, befürchtete Karl Bentele. Dabei wolle die Mehrheit der Kressbronner diese Maßnahme.