Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Taucht der Gast nicht auf, guckt der Wirt in die Röhre
Es passiert ihm immer wieder, und er ist hin- und hergerissen zwischen der Frage, ob er gute Miene zum bösen Spiel macht oder „den Deppen“mal so richtig die Meinung geigt. Es geht um geplatzte Tischreservierungen und die Rede ist von einem oberschwäbischen Gastronomen, der es leid ist, den Leuten hinterherzutelefonieren. Der sich aber trotzdem vorerst für die gute Miene entschieden hat.
Denn er muss befürchten, dass die Gäste, die zum Beispiel bei ihm einen Tisch für sechs Personen reserviert haben, dann aber nicht aufgekreuzt sind, gar nie mehr kommen, wenn er ihnen gegenüber seinem Ärger richtig Luft macht. Er befürchtet, dass sie dann vielleicht auch noch schlecht über ihn reden.
Und weil das unter Wirten ein heikles
Thema ist, will der Gastronom lieber nicht mit seinem Namen in der Zeitung stehen.
Juristisch ist die Sache klar: Wer als Gast einen Tisch reserviert, geht so eine Art Bewirtungs an bahnungs vertrage in. Denn wer in einem Restaurant, das vielleicht bloß 25 Plätze hat, sechs davon mit seiner Reservierung blockiert, beansprucht damit auch einen beträchtlichen Teil der Kapazitäten des Hauses. Und wenn dann keiner auftaucht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern es richtet einen wirtschaftlichen Schaden an, für den der Gastgeber eine Entschädigung verlangen kann. Theoretisch, denn in der Praxis trauen sich Wirte das meistens nicht, weil sie befürchten müssen, dann von den Gästen gemieden zu werden – obwohl diese an der Situation die alleinige Schuld tragen. „In der gehobenen Gastronomie sind Reservierungen besonders wichtig“, erklärt der Wirt und Küchenmeister. Denn dort werden umfangreichere Menüs serviert, der Tisch kann in der Regel nur einmal pro Abend besetzt werden. Restaurants einer höheren Kategorie können dann leer gebliebene Plätze oft nicht spontan wieder neu besetzen.
„Die besten sind dann noch die, die gar nix sagen“, ärgert sich der Gastronom. Eine Frage von Anstand und Höflichkeit sei es, zumindest abzusagen – und zwar rechtzeitig, also nicht erst fünf Minuten vorher. So kann es bei größeren Reservierungen durchaus Auswirkungen darauf haben, was an frischen Zutaten eingekauft wird. Bleibt der Gast dann aus, ist nicht nur der Umsatz flöten, womöglich vergammelt dann auch Ware, die gerade auf dem Sektor gehobener Küchen nicht billig ist.
Doch die ganze Angelegenheit ist keine Einbahnstraße: Es kommt immer wieder vor, dass auch Gäste trotz Reservierung in die Röhre gucken. Zwar wird jeder gewiefte Gastgeber versuchen, eine unkomplizierte Lösung zu finden. Doch im Zweifel hat nicht nur der Wirt einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er versetzt wird. Auch der Gast hat ein Recht auf Entschädigung, wenn er zum Beispiel einen längeren Fahrtweg auf sich genommen hat und dann wegen einer verschlampten Reservierung hungrig wieder abziehen muss. Dann steht ihm zumindest die Erstattung der Fahrtkosten zu.
„Noch mal: Wenn die Leute nur ein bisschen Anstand hätten, dann müsste man darüber gar nicht schwätzen“, sagt der oft genug schon versetzte Gastgeber. Das Phänomen habe in den vergangenen Jahren leider zugenommen. Aus seiner Sicht ein Zeichen des sich immer mehr ausbreitenden Egoismus in der Gesellschaft.
Weitere „Aufgegabelt“-Folgen und getestete Restaurants in der Region zwischen Bodensee und Alb, Baden und Bayern gibt’s unter www.schwäbische.de/aufgegabelt