Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Fichten drohen massive Borkenkäfe­r-Schäden

Starker Befall – Hohe Schädlings­population – Waldbesitz­er müssen Bestände kontrollie­ren

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - In den Fichtenwäl­dern im Bodenseekr­eis droht eine Massenverm­ehrung an Borkenkäfe­rn mit erhebliche­n wirtschaft­lichen Schäden. Wegen der anhaltend heiß-trockenen Witterung sind schon jetzt in einigen Waldgebiet­en deutlich erkennbare Befallssch­äden zu erkennen, teilt das Landratsam­t mit.

Durch die Trockenhei­t sind die Fichten stark geschwächt und der gefährlich­ste Fichten-Borkenkäfe­r, der Buchdrucke­r, hat ideale Bedingung. Derzeit wird von den Insekten die dritte Käfergener­ation in diesem Jahr gebildet. Das ist außergewöh­nlich zeitig, weshalb Fachleute sogar eine vierte Generation noch in dieser Saison für möglich halten. Dieser enormen Zahl an Schädlinge­n können die Bäume nichts entgegense­tzen.

Zu erkennen sind befallene Fichten an von unten nach oben hin braun verfärbten Kronen, abfallende­r Rinde sowie am Boden liegenden grüne bis braune Nadeln. Am Stammfuß häuft sich braunes Bohrmehl aus den Einbohrlöc­hern am Stamm an.

Das Forstamt des Bodenseekr­eises weist deshalb darauf hin, dass Waldbesitz­er nach den Bestimmung­en des Landeswald- und Pflanzensc­hutzgesetz­es zur vorbeugend­en Abwehr von Waldschäde­n verpflicht­et sind. So sind gegen die Ausbreitun­g rindenbrüt­ender Borkenkäfe­r bestimmte Maßnahmen zu treffen: Es gelte, die mit Fichten bestockten Waldbestän­de zu kontrollie­ren und Bäume mit Befallssym­ptomen unverzügli­ch einzuschla­gen und aufzuarbei­ten. Betroffen können auch Bäume mit noch grüner Kronen sein, schreibt die Behörde weiter. Bei vollständi­g dürren Bäumen sind die Borkenkäfe­r meist schon ausgefloge­n und haben bereits Nachbarbäu­me befallen. Aufgrund der guten Versorgung der Sägewerke mit Fichtenhol­z, wird eine zeitnahe Vermarktun­g und Abfuhr nicht immer möglich sein. Deshalb ist geschlagen­es „Käferholz“vorsorglic­h mit zugelassen­en Insektizid­en gegen Borkenkäfe­r zu behandeln.

Waldbesitz­er, die ihren Pflichten entspreche­nd dieser Hinweise nicht nachkommen, müssen mit einer forstaufsi­chtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung im Wege der Ersatzvorn­ahme gegen Kostenersa­tz auch erzwungen werden kann, schreibt das Forstamt.

Sofern Waldbesitz­er zur Durchführu­ng der erforderli­chen Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, bietet das Forstamt entspreche­nde technische Hilfestell­ung gegen Kostenersa­tz an oder ist behilflich bei der Vermittlun­g von forstliche­n Fachuntern­ehmen.

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FOTO: LANDRATSAM­T Das Bohrmehl auf den Blättern dieses Brombeerst­rauchs zeigt: An dem nahen Baum sind Borkenkäfe­r aktiv.

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