Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Heizkostenabrechnungen immer prüfen
BERLIN (dpa) - Mieter sollten ihre jährlichen Heizkostenabrechnungen stets auf Plausibilität prüfen. So ist beispielsweise bei einem Mieterwechsel zu beachten: Wurde keine Zwischenablesung gemacht, dürfen die Grundkosten nicht einfach nur zeitbezogen aufgeteilt werden. Darauf macht der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Bundesverbandes aufmerksam. Bei der Verteilung der Heizkosten auf die einzelnen Monate muss demnach der langjährige durchschnittliche Witterungsverlauf berücksichtigt werden. Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von mehr als 1000 Abrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 seien mehr als die Hälfte fehlerhaft oder erklärungsbedürftig gewesen.