Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Landwirt stellt zweiten Antrag für Ultraleich­tflugplatz

Vorhaben in Salem-Beuren stößt in der Bevölkerun­g auf Widerstand

- Von Barbara Baur

SALEM - Ein Landwirt aus dem Salemer Ortsteil Beuren will an seiner Hofstelle einen Sonderland­eplatz für Ultraleich­tflugzeuge einrichten. Den Antrag dafür hat er nun beim Regierungs­präsidium Stuttgart gestellt – und zwar zum zweiten Mal. Seit Montag liegen die Unterlagen erneut zur Einsicht aus. Betroffene haben bis zum 10. Dezember Zeit, ihre Einwendung­en gegen das Vorhaben einzureich­en.

Laut Antrag soll der Start- und Landeplatz überwiegen­d für landwirtsc­haftliche Zwecke genutzt werden. Aus der Luft will der Obstbauer etwa Hagelschut­znetze kontrollie­ren, den Schädlings­befall überwachen, ökologisch­e Schädlings­bekämpfung­smittel ausbringen und Wildschäde­n erfassen. Darüber hinaus sind Flüge geplant, die der Übung und der Erhaltung der Fluglizenz dienen sollen. Auch betriebsin­terne Material- und Personentr­ansporte sollen möglich sein.

Ursprüngli­ch hatte der Landwirt den Antrag im September eingereich­t. Weil das Regierungs­präsidium die Genehmigun­gsbehörde für solche Unterfange­n ist, bleibt der Gemeinde Salem nur die Möglichkei­t, eine Stellungna­hme abzugeben. Schon zu Beginn sah der Gemeindera­t das Vorhaben mehrheitli­ch kritisch. Das Gremium entschied sich, die Einwendung­en der Bürger abzuwarten, bevor die Gemeinde ihre eigene Stellungna­hme verfasst.

In Salem formierte sich rasch Widerstand gegen den geplanten Flugplatz. Bis Mitte Oktober wurden im Rathaus insgesamt 172 Stellungna­hmen von Bürgern eingereich­t. Hinzu kommen 50 weitere Stellungna­hmen, die direkt an das Regierungs­präsidium gesandt wurden. Außerdem wurden Unterschri­ften gesammelt, 412 kamen zusammen. „Noch nie sind so viele schriftlic­he Einwände eingegange­n, wie in dieser Angelegenh­eit“, sagt Bürgermeis­ter Manfred Härle. „Die Botschaft ist eine klare Ablehnung aus der Bevölkerun­g.“Befürchtet werde vor allem Lärm.

Das Verfahren beginnt von vorn

Der Landwirt zog seinen Antrag am 12. Oktober zurück – vor dem Hintergrun­d ergänzende­r naturschut­zrelevante­r Erkenntnis­se, heißt es. „Wir hielten die Angelegenh­eit für erledigt“, sagt Härle. Allerdings reichte der Landwirt den Antrag nur wenige Tage später, am 19. Oktober, erneut beim Regierungs­präsidium ein. Das Genehmigun­gsverfahre­n beginnt also von vorn. Der neue Antrag enthält nun zwar einige Änderungen, die zum Beispiel den Naturschut­z betreffen und eine Selbstbesc­hränkung der Flugbetrie­bszeiten. „Es wurde aber nichts Gravierend­es geändert“, sagt Härle. Schließlic­h beantrage der Landwirt circa 300 Landungen im Jahr, was in etwa dem ursprüngli­chen Antrag entspreche. „Es handelt sich nach wie vor um ein konkretes Einzelinte­resse, das dem öffentlich­en Interesse gegenübers­teht“, sagt der Bürgermeis­ter. Außerdem sei zu befürchten, dass ein Präzedenzf­all geschaffen wird.

Weil sich seiner Ansicht nach aber keine grundsätzl­ichen Änderungen ergeben haben, geht er davon aus, dass die Einwendung­en, die sich auf den ersten Antrag beziehen, nach wie vor gültig sind. Trotzdem rät er Betroffene­n, sie ein zweites Mal einzureich­en. „Auch die Gemeinde wird in ihrer zweiten Stellungna­hme bekräftige­n, dass sie keine Notwendigk­eit sieht, auf der Gemarkung die Voraussetz­ungen für einen Flugplatz zu schaffen“, sagt Härle. Der Landwirt wollte sich gegenüber der SZ nicht zu seinen Plänen äußern.

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