Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Landwirt stellt zweiten Antrag für Ultraleichtflugplatz
Vorhaben in Salem-Beuren stößt in der Bevölkerung auf Widerstand
SALEM - Ein Landwirt aus dem Salemer Ortsteil Beuren will an seiner Hofstelle einen Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge einrichten. Den Antrag dafür hat er nun beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt – und zwar zum zweiten Mal. Seit Montag liegen die Unterlagen erneut zur Einsicht aus. Betroffene haben bis zum 10. Dezember Zeit, ihre Einwendungen gegen das Vorhaben einzureichen.
Laut Antrag soll der Start- und Landeplatz überwiegend für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Aus der Luft will der Obstbauer etwa Hagelschutznetze kontrollieren, den Schädlingsbefall überwachen, ökologische Schädlingsbekämpfungsmittel ausbringen und Wildschäden erfassen. Darüber hinaus sind Flüge geplant, die der Übung und der Erhaltung der Fluglizenz dienen sollen. Auch betriebsinterne Material- und Personentransporte sollen möglich sein.
Ursprünglich hatte der Landwirt den Antrag im September eingereicht. Weil das Regierungspräsidium die Genehmigungsbehörde für solche Unterfangen ist, bleibt der Gemeinde Salem nur die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Schon zu Beginn sah der Gemeinderat das Vorhaben mehrheitlich kritisch. Das Gremium entschied sich, die Einwendungen der Bürger abzuwarten, bevor die Gemeinde ihre eigene Stellungnahme verfasst.
In Salem formierte sich rasch Widerstand gegen den geplanten Flugplatz. Bis Mitte Oktober wurden im Rathaus insgesamt 172 Stellungnahmen von Bürgern eingereicht. Hinzu kommen 50 weitere Stellungnahmen, die direkt an das Regierungspräsidium gesandt wurden. Außerdem wurden Unterschriften gesammelt, 412 kamen zusammen. „Noch nie sind so viele schriftliche Einwände eingegangen, wie in dieser Angelegenheit“, sagt Bürgermeister Manfred Härle. „Die Botschaft ist eine klare Ablehnung aus der Bevölkerung.“Befürchtet werde vor allem Lärm.
Das Verfahren beginnt von vorn
Der Landwirt zog seinen Antrag am 12. Oktober zurück – vor dem Hintergrund ergänzender naturschutzrelevanter Erkenntnisse, heißt es. „Wir hielten die Angelegenheit für erledigt“, sagt Härle. Allerdings reichte der Landwirt den Antrag nur wenige Tage später, am 19. Oktober, erneut beim Regierungspräsidium ein. Das Genehmigungsverfahren beginnt also von vorn. Der neue Antrag enthält nun zwar einige Änderungen, die zum Beispiel den Naturschutz betreffen und eine Selbstbeschränkung der Flugbetriebszeiten. „Es wurde aber nichts Gravierendes geändert“, sagt Härle. Schließlich beantrage der Landwirt circa 300 Landungen im Jahr, was in etwa dem ursprünglichen Antrag entspreche. „Es handelt sich nach wie vor um ein konkretes Einzelinteresse, das dem öffentlichen Interesse gegenübersteht“, sagt der Bürgermeister. Außerdem sei zu befürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird.
Weil sich seiner Ansicht nach aber keine grundsätzlichen Änderungen ergeben haben, geht er davon aus, dass die Einwendungen, die sich auf den ersten Antrag beziehen, nach wie vor gültig sind. Trotzdem rät er Betroffenen, sie ein zweites Mal einzureichen. „Auch die Gemeinde wird in ihrer zweiten Stellungnahme bekräftigen, dass sie keine Notwendigkeit sieht, auf der Gemarkung die Voraussetzungen für einen Flugplatz zu schaffen“, sagt Härle. Der Landwirt wollte sich gegenüber der SZ nicht zu seinen Plänen äußern.