Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Jagdschein wird entzogen
Schuss verfehlt Wildschwein und schlägt in ein Wohnhaus ein – Zum Glück wird niemand verletzt
Jäger verfehlt Wildschwein – Schuss schlägt in einem Wohnhaus ein.
FRIEDRICHSHAFEN - Großes Glück im Unglück hatte offenbar ein Jäger am vergangenen Montag: Sein Schuss verfehlte ein anvisiertes Wildschwein und schlug im Fenster eines Wohnhauses ein. Ein Horrorszenario. Laut Polizeibericht wurde dabei aber niemand verletzt. Zum genauen Tathergang laufen derzeit die Ermittlungen, die zuständigen Behörden von Polizei und Landratsamt halten sich bedeckt.
„Das wird ihn wohl seinen Jagdschein kosten“, sagt Kreisjägermeister Reinhold Baumann aus Tettnang über den Fehlschützen. Baumann hat den Vorgang zwar offiziell noch nicht auf dem Tisch, ärgert sich aber über das, was er im Polizeibericht in der Schwäbischen Zeitung über den Fall gelesen hat. Demnach hat ein 30jähriger Mann am Montagabend gegen 22.20 Uhr im Gewann Fuchstobel/Bitzenhofen in Oberteuringen versucht, ein Wildschwein zu erlegen. Der Schuss habe aber das Schwein verfehlt und sei in einem Fenster eines Wohngebäudes eingeschlagen. Verletzt wurde laut Polizei niemand, es sei ein Sachschaden in Höhe von rund 1000 Euro entstanden. Die Polizei ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Jagd-Unfallverhütungsvorschrift.
Wenn der Bericht stimme, habe sich der Jäger nicht korrekt verhalten, meint der Kreisjägermeister. „Man muss immer darauf achten, dass ein Kugelfang besteht“, sagt Reinhold Baumann, „und nur gewachsenes Erdreich ist ein Kugelfang, alles andere nicht.“Deshalb gebe es ja Hochsitze, „damit man von oben nach unten schießt“, so Baumann weiter. Damit eine Kugel, die das Ziel verfehlt, in den Boden eindringt. Im Stehen schießen, quasi seitwärts oder nach oben, „ist schlichtweg verboten“.
Handelt es sich überhaupt um einen Jäger? Wie war der genaue Hergang des Unfalls? Hat sich der Schütze selbst beim Hausbesitzer gemeldet? Vielen Fragen bleiben derzeit noch offen, Polizei und Landratsamt machen keine weiteren Angaben. „Wir kennen die Einzelheiten des Vorgangs noch nicht und können daher keine Bewertung abgeben“, sagt Robert Schwarz, der Pressesprecher des Bodenseekreises. „Wir prüfen aber, ob man der Person während der Zeit der Untersuchungen und Ermittlungen vorsorglich das Waffenund Jagdrecht entzieht.“Es sei klar, dass man reagieren muss. Ansonsten seien momentan noch viele Dinge unklar, etwa ob der Schütze das Fenster oder das Haus im Hintergrund überhaupt gesehen habe. Ein Projektil könne unter Umständen sehr weit fliegen. „Um einzuschätzen, ob eine besondere Fahrlässigkeit eine Rolle gespielt hat, muss man die genauen Umstände kennen“, sagt Schwarz. „Dass man am Ende von großem Glück reden kann, werden sicher alle unterschreiben.“Sowohl der Jagdals auch der Waffenschein wird vom Landratsamt ausgestellt.
Auch wenn solche Vorfälle grundsätzlich für die Jägerzunft ein Horror seien, sei es in diesem Fall zum Glück gut ausgegangen, meint auch Reinhold Baumann: „Teu, teu, teu – wir hatten alle miteinander Glück“, sagt der Kreisjägermeister. Zum einen, dass im Haus niemand getroffen wurde, zum anderen natürlich auch der Schütze, dass niemand zu Schaden kam. „Wenn man versehentlich jemanden tötet, sei es mit dem Auto oder eben mit dem Jagdgewehr – da werden sie ihres Lebens nicht mehr froh.“
Laut dem Kreisjägermeister machten die Wildschweine derzeit größere Probleme im Bodenseekreis: „Das ist eine mittlere Katastrophe.“Man habe die Aufforderung von Bundes- und Landesregierung erhalten, verstärkt das Schwarzwild zu bejagen. Vor allem auch wegen der drohenden Schweinepest. Umso mehr Wildschweine es bei einem Ausbruch der Krankheit gebe, umso schneller werde sich die Virusinfektion ausbreiten. Grundsätzlich werde auf Wildschweine mit Großkalibergewehren geschossen.