Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Interkommunales Gewerbegebiet kann kommen
Kressbronn, Langenargen und Eriskirch wollen bei der „blauen Lagune“in Kressbronn Platz für Firmen schaffen
LANGENARGEN/KRESSBRONN - Die Pläne, im Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn-Langenargen ein interkommunales Gewerbegebiet einzurichten, sind mindestens schon so lange Thema, wie der Versuch, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben – also zwölf Jahre. Jetzt soll tatsächlich auf 23,6 Hektar am Standort Kapellenesch/Haslach, südöstlich der Aral-Tankstelle in Kressbronn gemeinsam Platz für Firmen geschaffen werden. Der Langenargener Gemeinderat sprach sich am Montagabend dafür aus.
Die Zeichen stehen offenbar gut: „Vom Regionalverband BodenseeOberschwaben liegt eine schriftliche Freigabe vor“, berichtete Hubert Sieber vom Lindauer Planungsbüro Sieber, das die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) seit Jahren begleitet, in Langenargen. Und nicht nur das: Laut Sitzungsvorlage hat sich der Regionalverband ausschließlich für eine gemeinsame Gewerbefläche ausgesprochen. Dadurch lasse sich ein regional bedeutsamer Gewerbestandort begründen, mit dem auf die Deckung des Bedarfs des gesamten östlichen Bodenseeraums hingewirkt werden solle.
Zusammen stark
Das heißt: Wenn sich die drei Gemeinden nicht zusammentun, bleibt ihnen nicht viel mehr als das, was sie bereits haben. Weshalb davon auszugehen ist, dass die Gemeinderäte in Kressbronn und Eriskirch, die jeweils am Mittwoch tagen, den Plan ebenfalls absegnen. Zumal die Fläche östlich der beiden Kressbronner Kreisverkehre für ein Gewerbegebiet „aus städtebaulicher Sicht sehr gut geeignet ist“, wie Planer Hubert Sieber betonte. Das Areal sei über die Bundesstraße 31 gut zu erreichen und grenze nicht an Wohnbebauung.
Was die Landschaftsplanung angeht, fällt die Bewertung aus zwei Gründen eindeutig schlechter aus: Zum einen ist der ökologische Ausgleichsbedarf groß, wobei dieser Punkt über den regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben – sprich: auf Flächen irgendwo jenseits der Gemarkungsgrenze – geregelt werden könne. Zum anderen muss vor Ort Platz für geschützte Tierarten, wie Kiebitz oder Laubfrosch, gefunden werden, die mittlerweile in dem Bereich zu Hause sind, der nach seiner Nutzung als Kiesgrube 2006 rekultiviert wurde. Es gebe jedoch Flächen, die sich eignen würden, allerdings gelte es, die Hausaufgaben in Sachen Artenvielfalt konsequent und rechtzeitig zu erledigen, erklärte Planer Sieber.
Die entscheidende Frage kam von Harald Thierer, Gemeinderat der Freien Wähler (FW): „Wenn wir jetzt nicht sagen, dass wir ein interkommunales Gewerbegebiet wollen, war’s das für uns?“Bürgermeister Achim Kraffts eindeutige Antwort: „Ja. Eine Gemeinde allein bekommt keine neue Gewerbefläche genehmigt.“Zum Procedere, nach dem sich Gertrud Reiß (SPD) erkundigte, sagte der Bürgermeister: Die Mitglieder des entsprechenden Zweckverbandes, die aus den drei Gemeinden kommen, stimmen ab, „wen sie in das Gebiet reinnehmen“. Und zum Stichwort „Gewerbesteuer“, das Rainer Terwart (CDU) fallen ließ, erklärte Achim Krafft: „Die Einnahmen werden nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt.“
So geht’s weiter
Seit 2007 sind die Entwürfe der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes dreimal öffentlich ausgelegt worden, jetzt soll das Verfahren in die Endphase gehen. Wenn die Verbandsversammlung des Regionalverbandes wegen des neuen Gewerbegebietes eine vierte Auslegungsrunde sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschließt, ist diese von Mitte Dezember bis Mitte Januar geplant. Im Anschluss müssten laut Sitzungsvorlage des Langenargener Gemeinderates die Stellungnahmen und Anregungen bearbeitet werden, die erneut eingegangen sind.
Um wie geplant im März einen Festsetzungsbeschluss zu fassen, ist eine erneute Beschlussempfehlung der Gemeinderäte der Verbandsgemeinden und der Beschluss der Verbandsversammlung nötig. Wie es heißt, liegt es danach schließlich am Landratsamt Bodenseekreis die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu genehmigen.