Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Der Pachtvertrag ist in trockenen Tüchern
MV Oberteuringen kann bei Bauvorhaben als Eigentümer auftreten
OBERTEURINGEN (gsb) - Der Musikverein Oberteuringen möchte in und an seinem Musikerheim Baumaßnahmen durchführen lassen. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, aber um als Bauherr und Eigentümer auftreten zu können, fehlte bisher ein Pachtvertrag über das Gelände, das die Gemeinde dem Musikverein seit 1975 zur Verfügung stellt.
Der vorgesehene Standardvertrag wurde dem Gemeinderat bereits im September vorgelegt. Er enthielt Passagen, die Fragen aufwarfen und mittlerweile in Gesprächen zwischen Vertretern des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und des Vereinsvorstandes geklärt werden konnten.
Die Ergebnisse dieser Beratung wurden in die Vertragsvorlage eingearbeitet, sodass dem Gemeinderat in seiner Novembersitzung die abgeänderten Punkte präsentiert werden konnten. Das Pachtobjekt betrifft eine Teilfläche von 780 Quadrtameterm am Franz-Roth-Platz 3. Die dort errichteten Gebäude befinden sich im Eigentum des Musikvereins Oberteuringen.
Als Pachtdauer wurden 50 Jahre ab dem 1. Januar 2018 festgelegt. Sie verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn keine Kündigung eines Vertragspartners sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit vorliegt. Der erste Entwurf hatte nur ein Jahr Verlängerung vorgesehen. Sollte ein Nutzungsausfall durch baulich erforderliche Maßnahmen entstehen, stellt die Gemeinde dem Verein einen Ausweichprobenraum und einen Lagerraum zur Verfügung.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung seitens der Gemeinde ist diese nur möglich unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, wenn zwingende im öffentlichen Interesse liegende Gründe vorliegen, die zeitlich nicht planbar sind, dies erfordern und wenn die Gemeinde das Grundstück für eigene Zwecke benötigt.
Auf Wunsch des Musikvereins wurde der Zusatz „zeitlich nicht planbar“aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Vertrag mit dem Musikverein zu schließen. Für das vom Schützenverein Oberteuringen in Hefigkofen genutzte Gelände soll ebenfalls ein entsprechender Vertrag aufgesetzt werden.