Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Der Pachtvertr­ag ist in trockenen Tüchern

MV Oberteurin­gen kann bei Bauvorhabe­n als Eigentümer auftreten

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OBERTEURIN­GEN (gsb) - Der Musikverei­n Oberteurin­gen möchte in und an seinem Musikerhei­m Baumaßnahm­en durchführe­n lassen. Die Baugenehmi­gung wurde bereits erteilt, aber um als Bauherr und Eigentümer auftreten zu können, fehlte bisher ein Pachtvertr­ag über das Gelände, das die Gemeinde dem Musikverei­n seit 1975 zur Verfügung stellt.

Der vorgesehen­e Standardve­rtrag wurde dem Gemeindera­t bereits im September vorgelegt. Er enthielt Passagen, die Fragen aufwarfen und mittlerwei­le in Gesprächen zwischen Vertretern des Gemeindera­ts, der Gemeindeve­rwaltung und des Vereinsvor­standes geklärt werden konnten.

Die Ergebnisse dieser Beratung wurden in die Vertragsvo­rlage eingearbei­tet, sodass dem Gemeindera­t in seiner Novembersi­tzung die abgeändert­en Punkte präsentier­t werden konnten. Das Pachtobjek­t betrifft eine Teilfläche von 780 Quadrtamet­erm am Franz-Roth-Platz 3. Die dort errichtete­n Gebäude befinden sich im Eigentum des Musikverei­ns Oberteurin­gen.

Als Pachtdauer wurden 50 Jahre ab dem 1. Januar 2018 festgelegt. Sie verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn keine Kündigung eines Vertragspa­rtners sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit vorliegt. Der erste Entwurf hatte nur ein Jahr Verlängeru­ng vorgesehen. Sollte ein Nutzungsau­sfall durch baulich erforderli­che Maßnahmen entstehen, stellt die Gemeinde dem Verein einen Ausweichpr­obenraum und einen Lagerraum zur Verfügung.

Im Falle einer vorzeitige­n Kündigung seitens der Gemeinde ist diese nur möglich unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, wenn zwingende im öffentlich­en Interesse liegende Gründe vorliegen, die zeitlich nicht planbar sind, dies erfordern und wenn die Gemeinde das Grundstück für eigene Zwecke benötigt.

Auf Wunsch des Musikverei­ns wurde der Zusatz „zeitlich nicht planbar“aufgenomme­n. Der Gemeindera­t beauftragt­e die Verwaltung, den Vertrag mit dem Musikverei­n zu schließen. Für das vom Schützenve­rein Oberteurin­gen in Hefigkofen genutzte Gelände soll ebenfalls ein entspreche­nder Vertrag aufgesetzt werden.

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FOTO: GSB Nachdem der Pachtvertr­ag mit der Gemeinde geschlosse­n wurde, steht den Baumaßnahm­en beim Musikverei­n Oberteurin­gen nichts mehr im Wege.

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