Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Schwäbische Zeitung erfüllt Wünsche
Leser schreiben, warum ein besonderer Mensch einen Zeppelinflug erhalten soll
FRIEDRICHSHAFEN - Sich etwas wünschen, heißt nicht unbedingt, sich selbst zu beschenken. Viel schöner ist es häufig, sich für jemand anderen etwas zu wünschen, weil dies ein besonderer Mensch ist. Die Schwäbische Zeitung bietet das in Kooperation mit der Deutschen Zeppelin Reederei erneut an. Wünschen Sie sich, werte Leser, einen Zeppelinflug für einen Menschen, der es ihrer Meinung nach verdient hat.
Schreiben Sie uns, warum Sie der Meinung sind, dass die Person den Flug geschenkt bekommen sollte. Leser, die bis zum 12. Dezember eine kurze Geschichte darüber schreiben, warum ein besonderer Mensch einen Zeppelinflug genießen sollte, haben mit etwas Glück die Möglichkeit, ein wertvolles Geschenk weiterzugeben. Was macht das Besondere aus, warum verdient dieser Mensch einen Zeppelinflug, sollten Sie sich fragen. Insgesamt zehn Menschen werden dann am Dienstag, 2. April 2019, über Friedrichshafen fliegen. Der Flug findet allerdings nur statt, wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen, der Termin wird andernfalls verschoben. Die Teilnahme an der Wunschzettel-Aktion ist einfach. Schreiben Sie uns, wer aus Ihrer Sicht den Zeppelinflug verdient hat und warum. Begründet werden sollte das durch besondere Verdienste, Engagement oder das besondere Etwas, das diese Menschen ausmacht. Eine Jury wird sich die Geschichten anschauen und diejenigen aussuchen, die Zeppelin fliegen dürfen.
Nur wenn das auch gewünscht ist und die Gewinner damit einverstanden sind, wird die betreffende Geschichte in der Schwäbischen Zeitung auch vorgestellt.
Schicken Sie die Geschichten, mit denen Sie die Menschen vorstellen, für die Sie sich einen Zeppelinflug wünschen per Post:
Schwäbische Zeitung Schanzstraße 11, 88045 Friedrichshafen
oder
per E-Mail
an: a.stampfer@schwaebische.de Stichwort „Zeppelin“
Bitte vergessen Sie Ihre Kontaktdaten nicht, damit wir Sie noch vor Weihnachten über Ihren Gewinn informieren können. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.