Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Mehr Geld für ältere Menschen mit Handicap
Erwerbsminderungsrente künftig günstiger als vorzeitiges Altersruhegeld – Antrag sollte sorgfältig vorbereitet werden
SCHONDORF - Wer von 2019 an eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM) erhält, wird deutlich besser gestellt. Für ältere Menschen mit Handicaps fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus als etwa die vorzeitige Schwerbehindertenrente. Das liegt an der Verlängerung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente.
Zurechnungszeit:
Erwerbsminderungen treten im Schnitt mit 51 Jahren ein. Bis dahin haben die Betroffenen nur geringe Rentenansprüche erworben. Die Zurechnungszeiten stellen die Erwerbsgeminderten so, als hätten sie weiterhin wie bisher in ihrem Erwerbsleben Beiträge gezahlt. Derzeit endet die Zurechnungszeit für neue EM-Rentner bei 62 Jahren und drei Monaten. Von 2019 an läuft sie bis zum regulären Rentenalter. Das liegt im nächsten Jahr bei 65 Jahren und acht Monaten. Damit werden für EM-Rentner künftig etwa dreieinhalb Versicherungsjahre mehr berücksichtigt als nach dem jetzigen Stand. Für Neurentner kann dies ein Rentenplus von mehr als 100 Euro pro Monat bringen. Allerdings: Wer Ende 2018 bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, dem bringt die Neuregelung keinen Cent mehr.
Ältere Versicherte:
Eine Erwerbsminderung kann aber natürlich auch erst spät eintreten. Versicherte jenseits der 60 haben bisher – selbst bei starken gesundheitlichen Handicaps – meist eine vorzeitige Altersrente beantragt, Behinderte vielfach die Schwerbehindertenrente, die es derzeit mit knapp 61 Jahren gibt. Nun lohnt es sich für Betroffene, zweigleisig zu fahren. Vorrangig sollten sie die Erwerbsminderungsrente und – nur für den Fall, dass dieser Antrag abgelehnt wird – ein vorzeitiges Altersruhegeld beantragen. Wird die Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt, dann gibt es eben nur die meist niedrigere vorgezogene Altersrente. Wer beispielsweise mit 61 die Schwerbehindertenrente erhält, bei dem zählen für die Rente dann auch nur die Beitragszeiten bis zum Renteneintritt mit 61 Jahren. Bei einer Erwerbsminderung-Rente würde dagegen die Zeit bis zum regulären Rentenalter als Zurechnungszeit für ein weiteres Rentenplus sorgen. Die EM-Rente würde sogar höher ausfallen als die abschlagfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, die es im nächsten Jahr ab 63 Jahren und acht Monaten gibt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erwartet daher besonders „von Versicherten in der Altersgruppe ab dem 62. Lebensjahr deutlich häufiger Anträge auf Erwerbsminderungsrente als bisher“.
Erwerbsminderung:
Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von der Rentenversicherung allerdings penibel geprüft. Nur etwa die Hälfte aller Anträge wird bewilligt. Hierbei kommt es nicht auf die Schwere der gesundheitlichen Handicaps, sondern die „Restarbeitsfähigkeit“an. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es, wenn jemand nur noch Jobs mit täglich weniger als drei Stunden ausüben kann. Die nur halb so hohe Rente wegen teilweiser EM wird bei einer Restarbeitsfähigkeit zwischen drei und weniger als sechs Stunden pro Tag gezahlt.
Arbeitsmarktrenten:
Wer täglich zwar noch zwischen drei und weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, aber keinen entsprechenden Teilzeitjob findet, kann ebenfalls die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Sorgfältige Vorbereitung:
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte man mit Unterstützung seiner behandelnden Ärzte und mit kompetenter Beratung – etwa durch Gewerkschaften oder Sozialverbände – sorgfältig vorbereiten. Aussagekräftige Diagnosen von Ärzten sind wichtig. Es kommt allerdings darauf an, wie sich Funktions- und Leistungseinschränkungen jeweils beim Einzelnen auswirken. Das sollten Antragsteller genau dokumentieren. Dabei sollten sie auch genau schildern, wie sich Behinderungen im Alltag auswirken. Wer etwa nur noch Schuhe mit Klettverschluss tragen kann, weil er die Schuhe nicht mehr richtig zuschnüren kann, sollte dies festhalten. Denn das zeigt, dass die Feinmotorik gestört ist. Viele Tätigkeiten kommen dann nicht mehr infrage.