Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Lindauer Fischer wird zum Präzedenzfall
Freistaat gibt Christian Iwen kein Hochseepatent mehr – Verfahren vor dem Kemptener Landgericht hat begonnen
LINDAU - Dass der Freistaat Bayern einem seiner Fischer das Hochseepatent verweigert, hat es vorher noch nie gegeben. Zumindest nicht seit der Bregenzer Übereinkunft im Jahr 1893. Nicht nur deswegen hat der Fall um den Lindauer Fischer Christian Iwen Präzedenzcharakter.
Am Donnerstag wurde die Güterverhandlung vor dem Kemptener Landgericht eröffnet. Anwesend war Christian Iwen und ein Mitarbeiter des Lindauer Landratsamts als verlängerter Arm des Freistaats. Beide Parteien trugen ihre Argumente vor. Wie berichtet ist der 72-jährige Iwen laut Landratsamt zu alt zum Fischen und hat deswegen für 2018 kein Hochseepatent mehr bekommen. Für Iwen und seinen Anwalt gleicht das einem Berufsverbot. Sie argumentieren mit Altersdiskriminierung. „Sie haben mir die Existenzgrundlage entzogen“, sagt Iwen.
Entscheidung fällt im Februar
Die Entscheidung, ob der einzig verbliebene in Lindau ansässige Fischer künftig wieder ein Hochseepatent bekommt, fällt das Gericht erst im Februar. Bis Anfang Januar dürfen beide Seiten weitere Argumente einreichen, wie Landgerichtssprecher Gunther Schatz im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung erklärt.
„Es ist ein rechtlich hoch komplexer Fall, ein Präzedenzfall in der Geschichte der Bregenzer Übereinkunft“, sagt Michael Moser, Iwens Anwalt. Seit es den internationalen Fischereivertrag gibt, sei noch keinem Fischer am Bodensee das Patent entzogen worden.
Grundlage dafür, dass der Freistaat Iwen kein Hochseepatent ausstellt, ist laut einem Schreiben des Landratsamts ein Beschluss der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) aus dem Jahr 2015: Die Zahl der Fischerpatente soll drastisch verringert werden, damit die verbleibenden Fischer mehr fangen können. Am bayerischen Ufer soll die Zahl der Patente von zehn auf sieben verringert werden. Außerdem führte die IBKF eine Altersgrenze von 70 Jahren ein.
Als Frist für die Umsetzung der Beschlüsse setzte die IBKF das Jahr 2020. Warum Iwen sein Hochseepatent nun schon Anfang 2018 nicht mehr bekommen hat, ist für dessen Anwalt unverständlich. „Wir haben vor Gericht mit der Aussage von Söder argumentiert“, so Moser. Denn wie berichtet, hatte der bayerische Ministerpräsident bei einem Besuch in Lindau im Sommer den Fischern sogar die konkrete Zusage mitgebracht, dass sie sich für die Verringerung ihrer Patente noch länger Zeit lassen dürfen als bis 2020.
Das Landratsamt äußert sich auf Anfrage der SZ zum laufenden Verfahren nicht. „Der Richter hat das Argument der Altersdiskriminierung anerkannt“, sagt Christian Iwen im Gespräch mit der SZ. Der Fischer verrät auch, dass er zu einem Vergleich bereit wäre: Ein Hochseepatent bis 2025 und für das Jahr 2018 einen Schadensersatz von 10 000 statt der geforderten fast 20 000 Euro. Denn das Patent sichert ihm nicht nur seine Lebensgrundlage. „Mein Fischereibetrieb ist mein Lebenswerk.“Und dafür will er kämpfen.
„Sie haben mir die Existenzgrundlage entzogen.“Christian Iwen
Im Video auf
erzählt Christian Iwen, warum kein Berufsfischer von der Fischerei allein leben kann.