Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Vertrag für Fitnessstu­dio in Ruhe prüfen

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HANNOVER (dpa) - Einen Vertrag für ein Fitnessstu­dio sollten Verbrauche­r nicht gleich vor Ort unterschre­iben. Besser ist es, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und dort die Details in Ruhe zu prüfen. Denn nach Abschluss des Vertrags können Verbrauche­r ihn nicht einfach widerrufen, warnt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen.

Auch eine außerorden­tliche Kündigung – also vor Ablauf der Vertragsla­ufzeit – ist nur mit guten Gründen möglich und oft mit einigen Hürden verbunden. Dies ist in der Regel nur möglich bei einer ernsthafte­n Krankheit, die ein ärztliches Attest bestätigt. Oder bei grundlegen­den Änderungen am Angebot. Deshalb empfehlen die Verbrauche­rschützer, sich vertraglic­h nicht zu langfristi­g an ein Studio zu binden. Üblich sind oft Laufzeiten von zwei Jahren. Wer dann den Vertrag nicht mehr will, muss ihn vor Ablauf der Kündigungs­frist rechtzeiti­g kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisc­h – dabei ist maximal ein Jahr erlaubt.

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FOTO: IMAGO Eine Frau trainiert im Fitnessstu­dio.

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