Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Seehofer verteidigt Gesetz
Schärfere Abschieberegelungen stoßen auch auf Kritik
BERLIN (AFP) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat seinen Gesetzentwurf zu schärferen Abschieberegelungen für ausreisepflichtige Ausländer gegen Kritik aus den Ländern verteidigt. Das Vorhaben, Abschiebekandidaten auch in regulären Strafanstalten unterbringen zu können, sei „zumutbar“, sagte Seehofer zu dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz. Es gehe um 500 Plätze in 16 Bundesländern. „Das sollte in einem hochentwickelten Staat möglich sein“, sagte Seehofer. Die Regelung stehe im Einklang mit europäischem Recht. Dies hatten Landesjustizministerien bestritten.
Der Gesetzentwurf soll Hemmnisse, die eine Abschiebung verhindern, beseitigen. Er sieht auch vor, die Möglichkeiten der sogenannten Sicherungshaft einzuführen. Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, können mit einem Arbeitsverbot oder einer Wohnsitzauflage belegt werden.
BERLIN - Mit scharfen Worten hat die Opposition die Abschiebepläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verurteilt. Das Kabinett hatte am Mittwoch seinen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem Strafen für Identitätstäuscher und eine erleichterte Inhaftierung von Abzuschiebenden vorsieht. „Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land wieder verlassen“, erklärte Seehofer in Berlin. Dies werde nun erleichtert. Geplant ist etwa, dass abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können, weil sie nicht bei der Klärung ihrer Identität mithelfen, Strafen befürchten müssen. Sie dürften dann zum Beispiel nicht arbeiten.
Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke nannte Seehofers „GeordneteRückkehr-Gesetz“ein „Hau-ab-Gesetz“. Es widerspreche dem Europarecht „und bezweckt die weitere Entrechtung schutzsuchender Menschen“. FDP-Vizefraktionschef Stephan Thomae erklärte: „Seehofers Gesetz kann eine geordnete Rückkehr nicht sicherstellen und behindert die Integration.“Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, sprach von einem „Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat“. Betroffene würden „quasi komplett entrechtet“.
Einreisesperren für Intensivtäter
Den Plänen zufolge wird den Ländern für drei Jahre die freiwillige Möglichkeit gegeben, abgelehnte Asylbewerber in getrennten Bereichen von Haftanstalten unterzubringen. Zudem soll es lebenslange Wiedereinreisesperren für sogenannte Intensivtäter geben, die serienweise Delikte begangen haben. Zudem wird die Schwelle für die Abschiebung von Straftätern generell gesenkt. Trat ein sogenanntes Abschiebeinteresse bislang erst bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr in Kraft, soll dies künftig bei sechsmonatigen Haftstrafen gelten. Um Termine von Abschiebungen geheim zu halten, werden diese künftig als Dienstgeheimnis eingestuft. Öffentlich Bedienstete, die solche Termine ausplaudern, machen sich strafbar.
Hintergrund der Pläne ist unter anderem, dass im vergangenen Jahr 25 673 gelungenen Abschiebungen 30 921 gescheiterte gegenüberstanden. Oft waren die Betroffenen abgetaucht. Auch fehlende Pässe sind ein Haupthindernis, um abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Etwa jeder zweite Flüchtling kam 2018 ohne Papiere ins Land.
Um ein Untertauchen der Ausreisepflichtigen zu verhindern, sollen die Möglichkeiten für eine Inhaftierung der Betroffenen vereinfacht werden. In eine sogenannte Mitwirkungshaft sollen zum Beispiel Flüchtlinge kommen, die sich einem Termin zur Klärung ihrer Identität in ihrer Botschaft entzogen haben. Bei Fluchtgefahr vor einer Ausweisung kann eine Sicherungshaft von bis zu zehn Tagen angewiesen werden. Bei der Union stieß der Kabinettsbeschluss auf Zustimmung. Das Paket sei „eine deutliche Verbesserung zum Status quo“, sagte Vizefraktionschef Thorsten Frei (CDU). „Mehr war mit dem Koalitionspartner SPD nicht erreichbar.“Kritik übte er an der Änderung des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes von Sozialminister Hubertus Heil, das im Kabinett beschlossen wurde. Es sieht vor, dass Asylbewerber nach neun Monaten Aufenthalt Integrationsund Deutschkurse besuchen können – egal, welche Aussicht sie auf dauerhaften Aufenthalt haben. Frei sagte, damit gaukele man aussichtslosen Asylbewerbern eine Integration vor.
Neben dieser Änderung brachte Sozialminister Heil eine Änderung der Zuwendungen an Asylbewerber durchs Kabinett. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es mehr Geld: 268 statt 242 Euro. Bei allen anderen Altersgruppen sinkt die Zahlung, bei Alleinstehenden etwa von 354 auf 344 Euro monatlich.
Die Koalition will das Gesetzespaket zusammen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz verhandeln. Es soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.