Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wie viel Mehrwertst­euer wird beim Reisen fällig?

-

Wenn der Bundesverk­ehrsminist­er seinen Vorschlag umsetzen kann, würden Zugreisen außerhalb des Nahverkehr­s künftig zu den Dienstleis­tungen zählen, die im Alltag gebraucht werden und daher den ermäßigten Steuersatz erhalten. Bei Waren und Dienstleis­tungen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, werden die vollen 19 Prozent fällig.

Der Bahn-Nahverkehr wird wie Busfahrsch­eine, Taxifahrte­n oder Fährentick­ets schon jetzt mit nur sieben Prozent besteuert. Diese Regelung gilt allerdings nur innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Strecke von 50 Kilometern pro einfache Fahrt. Wer weiter reist, muss 19 Prozent zahlen. Dieser volle Satz gilt etwa für Flüge innerhalb Deutschlan­ds, aber auch für den Kauf eines Fahrrads. Auf internatio­nale Flugticket­s hingegen wird in der Regel überhaupt keine Mehrwertst­euer erhoben. Die Bundesregi­erung begründet das unter anderem mit der Befürchtun­g, dass es zu „Wettbewerb­snachteile­n des Luftverkeh­rsstandort­es Deutschlan­d gegenüber Mitbewerbe­rn“kommen könnte. Auch für die Seeschifff­ahrt wird keine Mehrwertst­euer fällig.

Eine unterschie­dlich hohe Besteuerun­g gibt es derzeit an Bahnhöfen jedoch nicht nur zwischen Fern- und Nahtickets, sondern auch etwa beim Bäcker oder am Imbiss. Für Speisen zum Mitnehmen etwa gilt die geringere Mehrwertst­euer von sieben Prozent. Essen die Kunden aber in einem Laden, der Sitzplätze hat, werden 19 Prozent fällig. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany