Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Halbjahresfrist für das Baukindergeld
FRANKFURT (dpa) - Familien, die ins eigene Zuhause ziehen, müssen ihr Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragt haben. Dazu füllen sie nach Umzug und Ummeldung online das Formular im KfW-Zuschussportal aus. Entscheidend ist das Datum, an dem laut der Meldebestätigung das erste Haushaltsmitglied in die neue Immobilie einzieht, erklärt die KfWBankengruppe. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Zehn Jahre lang zahlt er einen jährlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind. Geld gibt es nur für Kinder unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren. Die Chance, Baukindergeld zu beantragen, haben nur Familien, die bis Ende 2020 aktiv werden: Die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag müssen spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen.