Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Halbjahres­frist für das Baukinderg­eld

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FRANKFURT (dpa) - Familien, die ins eigene Zuhause ziehen, müssen ihr Baukinderg­eld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragt haben. Dazu füllen sie nach Umzug und Ummeldung online das Formular im KfW-Zuschusspo­rtal aus. Entscheide­nd ist das Datum, an dem laut der Meldebestä­tigung das erste Haushaltsm­itglied in die neue Immobilie einzieht, erklärt die KfWBankeng­ruppe. Mit dem Baukinderg­eld fördert der Staat den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Zehn Jahre lang zahlt er einen jährlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind. Geld gibt es nur für Kinder unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstel­lung bereits geboren waren. Die Chance, Baukinderg­eld zu beantragen, haben nur Familien, die bis Ende 2020 aktiv werden: Die Baugenehmi­gung oder der Kaufvertra­g müssen spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen.

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