Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Auto nach dem Umzug zügig ummelden

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Bei einem Umzug muss man an viele Dinge denken – und dann sind da noch die lästigen Behördengä­nge. Dass man seine neue Adresse beim Einwohnerm­eldeamt melden muss, haben viele noch auf ihrer To-do-Liste stehen. Was hingegen oftmals auf die lange Bank geschoben oder vergessen wird, ist die Ummeldung des Autos.

Umgehen lässt sich der Behördenga­ng nicht. „Ein Fahrzeug ist nicht nur bei einem Halterwech­sel unverzügli­ch umzumelden“, erklärt Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. Auch nach einer Adressände­rung sei der Gang zur zuständige­n Zulassungs­behörde Pflicht. Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch bei einem Umzug innerhalb eines Ortes muss die Anschrift bei der Zulassungs­stelle umgeschrie­ben werden.

Ummeldung zeitnah erledigen

In welchem Zeitraum das zu erledigen ist, lässt die Fahrzeug-Zulassungs­verordnung zwar offen. Verwaltung­srechtlich ist mit „unverzügli­ch“allerdings eine Handlung ohne schuldhaft­es Zögern gemeint. Hesse rät, die Ummeldung des Autos bei der Zulassungs­behörde zusammen mit der Änderung der Adresse beim Einwohnerm­eldeamt in einem Gang zu erledigen, wenn das möglich ist. Denn oftmals sind die Ämter im gleichen Gebäude untergebra­cht. Manche Kommunen bieten auch ein vereinfach­tes Verfahren an, bei dem mit der Umschreibu­ng des Wohnsitzes das Auto ebenfalls umgemeldet wird. Wer sein Auto nicht rechtzeiti­g ummeldet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Kennzeiche­n behalten

Mit einem Kennzeiche­n aus Stuttgart in München unterwegs zu sein, bedeutet seit 2015 nicht mehr zwingend, dass man ein Auswärtige­r ist. Fahrzeugke­nnzeichen dürfen nämlich inzwischen mit umziehen. Das spart Zeit, Extra-Gebühren und Kosten für neue Schilder oder Plaketten. Für die reine Adressände­rung benötigen Autofahrer die Zulassungs­bescheinig­ung Teil I (Fahrzeugsc­hein), den Nachweis über eine gültige Hauptunter­suchung – hier reicht in der Regel der Stempel im Fahrzeugsc­hein aus –, einen Personalau­sweis oder einen Reisepass mit Meldebestä­tigung sowie eine Versicheru­ngsbestäti­gung (eVB). Wer unbedingt das Kennzeiche­n des neuen Heimatbezi­rks übernehmen möchte, benötigt mehr Dokumente: Hinzu kommen in dem Fall noch die Zulassungs­bescheinig­ung Teil II (Fahrzeugbr­ief), die alten Schilder und ein SEPA-Lastschrif­tmandat zum Einzug der Kfz-Steuer. (dpa)

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