Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Getrieben von Psychosen ohne Ausweg aus der Spirale
Teppichmesserangriff in JVA Ravensburg: Täter muss in Psychiatrie
RAVENSBURG - Der 28-jährige Mann, der am 3. Januar 2019 einem Mithäftling mit einem Teppichmesser einen zehn Zentimeter langen Schnitt am Hals zugefügt hatte, war zur Tatzeit psychisch krank. Zu diesem Urteil ist das Landgericht Ravensburg am Mittwoch gekommen und ordnete daraufhin eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Damit schloss sich die Strafkammer voll den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und folgte den Empfehlungen der Rechtspsychologin Sarah Bovensiepen.
Diese hatte zuvor in ihrem Gutachten eindeutig eine paranoide Schizophrenie beim Täter attestiert. Die Krankheit liege seit 2006 vor und setzt sich bis heute fort. Ausgelöst wurde sie wahrscheinlich durch familiäre Konflikte.
Der Mann sei psychisch labil und habe ein hohes subjektives Stresserleben.
Ab November 2018 sei es ihm in der JVA Ravensburg immer schlechter gegangen, bei der Tat im Januar seien mit hoher Wahrscheinlichkeit psychische Funktionsbeeinträchtigungen aufgetreten.
Noch heute sei er trotz doppelter Medikamentendosis noch auffällig. Die Gutachterin sieht ein mittleres bis hohes Risiko für weitere Straftaten. „Es fehlt ihm die Einsicht der Schwere seiner Krankheit“, sagte sie. „Die psychische Störung wird auch weiterhin sein Verhalten bestimmen.“
Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl sagte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte ohne dauerhafte Behandlung eine Gefahr darstelle. Der Angriff sei nicht nachvollziehbar gewesen, es gab überhaupt keinen konkreten Anlass. „Es hätte jeden treffen können“, sagte er. „Die Allgemeinheit ist vor ihm zu schützen.“
Der Pflichtverteidiger Christian Fischer begann sein Plädoyer mit dem Appell „Deutschland, vergesse deine Kranken und Schwachen nicht.“Damit bezog er sich unter anderem auf die seiner Meinung nach fehlende Kommunikation der Verantwortlichen in der JVA bei früheren Auffälligkeiten seines Mandanten.
Viel früher hätten entsprechende Maßnahmen zur ärztlichen Behandlung seines Mandanten vorgenommen werden müssen unter Hinzuziehung seiner Person als dessen Betreuer. Zudem sei dieser dort als „Psycho und Sexualstraftäter doppelt stigmatisiert gewesen“. Er forderte einen Freispruch und sah nur eine fahrlässige Körperverletzung als gegeben.
Der Vorsitzende Richter Veiko Böhm sprach in seiner Urteilsbegründung von einem klaren Tathergang. Alle Zeugen hätten den Sachverhalt übereinstimmend geschildert. Das Gericht sieht den Tatbestand eines versuchten Totschlags als gegeben an. Allerdings kann dies nicht als Straftat gewertet werden, da der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war. Getrieben von Psychosen habe er die Tat begangen.
Zum Angeklagten gewandt sagte Böhm: „Sie sind in meinen Augen eine überaus tragische Persönlichkeit. Ihre Krankheit hat Sie in eine Spirale gebracht, aus der Sie nicht mehr herausfinden.“Der Mann stelle ein viel zu großes Risiko dar. Von einer Normalität sei er weit entfernt. Deswegen ist ein baldiges Aussetzen zur Bewährung aus der Bewertung des Richters nicht in Sicht. Dies muss allerdings eine Strafvollstreckungskammer zu einem späteren Zeitpunkt bewerten.
Nach der Urteilsverkündung erweckte der Angeklagte den Eindruck, mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einverstanden zu sein. Er kündigte an, keine Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Auch Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl will keine Revision einlegen.