Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Urteile gegen Mitglieder der „Osmanen“rechtskräf­tig

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KARLSRUHE (lsw) Urteile gegen zwei früher führende Mitglieder der verbotenen türkischna­tionalisti­schen Straßengan­g „Osmanen Germania BC“sind rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof verwarf die Revisionen des Ex„Weltpräsid­enten“und des früheren Vizepräsid­enten gegen die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Stuttgart. Sie sei unbegründe­t und weise keine Rechtsfehl­er zum Nachteil der Angeklagte­n auf, teilte der Bundesgeri­chtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der ExVizepräs­ident war im Januar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter räuberisch­er Erpressung. Der frühere „Weltpräsid­ent“wurde wegen Strafverei­telung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

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