Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Urteile gegen Mitglieder der „Osmanen“rechtskräftig
KARLSRUHE (lsw) Urteile gegen zwei früher führende Mitglieder der verbotenen türkischnationalistischen Straßengang „Osmanen Germania BC“sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen des Ex„Weltpräsidenten“und des früheren Vizepräsidenten gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Sie sei unbegründet und weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der ExVizepräsident war im Januar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung. Der frühere „Weltpräsident“wurde wegen Strafvereitelung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.