Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Kindesmissbrauch soll für immer im Führungszeugnis stehen
Grünschwarzes Kabinett will Löschung von Verurteilungen abschaffen
STUTTGART (lsw) BadenWürttemberg will Straftäter nach Kindesmissbrauch oder Kinderpornografiedelikten lebenslang registrieren. Das grünschwarze Kabinett will am Dienstag einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums beschließen, wonach solche Verurteilungen nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden. Das Land will sich in zwei Wochen im Bundesrat für eine Gesetzesänderung einsetzen.
Bislang werden Verurteilungen – je nach Höhe der Strafe – nach spätestens zehn Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt. Hintergrund ist das Recht auf Resozialisierung des Täters, also auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Damit könnten verurteilte Sexualstraftäter aber in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium.
„Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Wer beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreue, müsse in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, in dem einschlägige Sexualstraftaten verzeichnet sind. „Diese notwendige Vorsichtsmaßnahme läuft ins Leere, wenn die betreffenden Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden, wie das die derzeitige Rechtslage vorsieht.“
Ein Führungszeugnis dokumentiert Verurteilungen wegen schwerer Straftaten. Gemeint ist damit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Darin listet das Bundesamt für Justiz sämtliche Strafen auf, die Gerichte in Deutschland gegen einen Betroffenen in den vergangenen Jahren verhängt haben. Neben einem regulären gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, das über etwaige Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen informiert. So sollen Arbeitgeber Menschen mit bestimmten Vorstrafen besser von Minderjährigen fernhalten können.